Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 074/2016.


Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Helmut Kircher, wohnhaft in 35321 Laubach, Lange Hohl 18 sowie Frau Lydia Müller, wohnhaft in Laubach, Gießener Straße 4, gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Wiederbesetzung des Amtes des/r Ortsgerichtsschöffen/in des Ortsgerichtes Laubach I  für die Dauer von 5 Jahren dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

7

7

6

3

1

2

1

27

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

1

 

 

1

 

Der Antrag wurde angenommen.