Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Herr Rück vom Planungsbüro Prof. Dr. Seifert, Linden, erläutert anhand der Planunterlagen die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Riedweg" im Stadtteil Münster. Herr Rück teilt weiter mit, dass die Belange der Regionalplanung sowie die Belange der Unteren Naturschutzbehörde berücksichtigt und in den Bebauungsplan eingearbeitet wurden.

Es folgt eine ausführliche Diskussion. Fragen der Ausschussmitglieder werden durch Herrn Spandau, Herrn Bouda und Herrn Rück beantwortet.

Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat des Stadtteil Münster sowie den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Im Ergebnis verschiedener Abstimmungen mit dem Regierungspräsidium Gießen sowie dem Fachdienst Naturschutz beim Landkreis Gießen erfolgt eine Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der FNP-Änderung unter Miteinbeziehung der nördlich angrenzenden Fläche bis zur West-Ost verlaufenden Wegeparzelle. Die Erweiterungsfläche wird nach § 5 (2) Nr. 5 BauGB als private Grünfläche zur Darstellung gebracht.
  2. Darüber hinaus erfährt die FNP-Änderung gegenüber der Vorentwurfsfassung (12/2005) keine inhaltlichen Veränderungen.

  3. Die gemäß (1) überarbeitete Änderung des Flächennutzungsplanes wird als Entwurf beschlossen sowie die Begründung dazu.
  4. Der Umweltbericht zum Bebauungsplan "Am Riedweg" wird gemäß § 2(4) BauGB als gesonderter Teil der Begründung zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung beigegeben; mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sind gegenüber dem Bebauungsplan keine zusätzlichen oder anderen Umweltauswirkungen zu erwarten.

  5. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zugleich sind die Behörden gemäß § 4(2) BauGB zu beteiligen.
  6. Der Entwurfs- und Offenlagebeschluss sowie Ort und Dauer der Offenlage sind fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.
  7. Die Abwägung aller relevanter Hinweise und Anregungen gemäß § 1(7) BauGB erfolgt im Vorfeld der Beschlussfassung zur Feststellung der Flächennutzungsplanänderung.

 

Beschlussfassung:

Der Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuß stimmt der Beschlussvorlage, Stadtverordneten-Drucksache Nr. 074/2006 mit 5 Ja-Stimmen, bei 2 Nein-Stimmen (Köhler, Frank), zu.


Abstimmungsergebnis:

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

2

2

1

-

-

-

5

Nein-Stimmen

-

-

-

1

-

1

2

Enthaltungen

-

-

-

-

-

-

-