Herr Stuff informiert die Ortsbeiräte über die Ortsbeiratbeteiligungssatzung. Da die Satzung nicht allen Ortsbeiräten bekannt war, wird sich darauf verständigt, die Satzung allen Ortsbeiräten zuzusenden. An dieser Stelle wird lediglich darauf verwiesen, dass für Anträge der Ortsbeiräte an die Stadtverordnetenversammlung ein Beschluss des Ortsbeirates erforderlich ist. Sofern weiterer Beratungsbedarf seitens der Ortsbeiräte besteht, sollte dieses in einer weiteren Sitzung erörtert werden.