Herr Vorsitzender Roeschen eröffnet die Sitzung und
stellt die Anwesenheit und Beschlussfähigkeit fest. Herr Artur Niesner wird
durch Herrn Ulf Häbel vertreten.
Herr Roeschen fragt an, ob es Änderungsvorschläge zur
Tagesordnung gibt. Herr Köhler beantragt, dass die Tagesordnung um die Punkte
Mitteilungen und Anfragen erweitern werden soll. Dieser Vorschlag wird
einstimmig angenommen.
Herr Hofmann stellt die Frage, ob die beiden
Stadtverordnetenvorlagen (056/2016 und 057/2016) zwischenzeitlich im Magistrat
beraten wurden. Bei der Vorlage 056/2016 handelt es sich um eine Vorlage des
Magistrates, es ist aber nirgends ein Beschlussvermerk ersichtlich. Herr Klug
teilt mit, dass es über diese Vorlage keinen Magistratsbeschluss gibt. Herr
Hofmann ist der Auffassung, dass diese Vorlage auch nicht als Bürgermeisterantrag
an die Stadtverordnetenversammlung nach HGO formuliert werden darf. Hier liegt
ein Formfehler vor.
An der weiteren Diskussion über die Richtigkeit des
Verfahrens nehmen die Herren Oßwald, Hofmann, Köhler, Ruppel, Frank, Schmidt,
Kühn und Roeschen teil.
Abschließend erklärt Herr Stadtverordnetenvorsteher
Kühn, dass die Ableitung des § 56 HGO aussagt, dass ein Bürgermeister einen
Bürgermeisterantrag als Dringlichkeitsantrag in die Stadtverordnetenversammlung
einbringen darf. Herr Kühn hat dies bei mehreren Fachstellen erfragt und
diverse Kommentare bestätigen dies.
Der Richtigkeit halber wird aus Magistratsantrag für
die Druckvorlage 056/2016 ein Bürgermeisterantrag. Danach folgt eine Abstimmung
(2/3-Mehrheit) über diesen Dringlichkeitsantrag und gleichzeitig Bürgermeisterantrag.
Abstimmungsergebnis:
|
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
3 |
2 |
2 |
1 |
1 |
|
|
9 |
Nein-Stimmen |
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1 |
|
1 |
Enthaltungen |
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0 |
Über den Dringlichkeitsantrag Drucksache 057/2016 wird
ebenfalls mit einer 2/3-Mehrheit abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
|
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
3 |
2 |
2 |
1 |
1 |
|
|
9 |
Nein-Stimmen |
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|
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|
1 |
|
1 |
Enthaltungen |
|
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0 |
Herr Bürgermeister Klug gibt nunmehr einen Sachstandsbericht
über die derzeitige Vorgehensweise/das weitere Verfahren zu dem aktuellen Thema
„Minigolfanlage“ ab.
1. Die Beprobung der Lagerfläche
(Kehricht) vor dem Gebäude war negativ. Der Dachkehricht wurde dennoch fachgerecht
entsorgt.
2. Eine Beprobung des Dachs fiel positiv
aus.
3. Mit dem RP Gießen und der Fima IGU
erfolgte eine Ortsbegehung.
4. Bei der Beprobung der Bahnen wurde die
Kontaminierung im Bereich 1 eingestuft. Es gibt eine Einstufung von 0 bis 3.
Hier ist nunmehr zu beachten, dass im
Moment eine 3 m-Abstandshaltung von den Bahnen einzuhalten ist.
5. Nach Vorlage des Gutachtens der Firma
IGU über die positive Beprobung der Minigolfbahnen auf Asbest wurde eine
Fachfirma mit der Entsorgung der Minigolfbahnen beauftragt. Mit den
entsprechenden Arbeiten wurde bereits begonnen.
6. Für die Komplettsanierung des
Minigolfhauses als Jugendcafé und der Außenanlage (Barrierefreiheit) wurde
durch die Bauverwaltung eine Kostenermittlung in Höhe von 196.350,00 €
Bruttosumme erstellt. Für die notwendigsten Gewerke würden Kosten in Höhe von
rund 66.690,00 € benötigt. Hier könnten Fördermittel (75% auf die Nettosumme)
in Höhe von 18.750,00 € beantragt werden.
7. Auf Anfrage bei Frau
Müller-Mollenhauer, Abteilung für den ländlichen Raum, hinsichtlich der
Einreichung eines Förderantrages für eine Bewilligung in 2016 lautet das
nächstmögliche Antragsdatum auf 28.09.2016. Nach 3-5 Tagen könnte die Stadt
Laubach einem Bewilligungsbescheid erhalten.
Nun wird in die
Diskussion über diese Thematik eingestiegen.
Her Köhler ist der Meinung, dass es ohne eine
entsprechende Ortskenntnis für die Stadtverordneten schwer ist, eine richtige
Einschätzung über die notwendigen Arbeiten im Minigolfhaus zu treffen. Er stellt deshalb für seine Fraktion den Antrag
auf eine Ortsbegehung zwecks sachlicher, korrekter Beurteilung dieses
Projektes.
Der 2. Antrag der Grünen-Fraktion lautet, dass die
Mittel nicht für notwendige Gewerke
(Diskussionsgrundlage ist die nachgereichte Kostenaufstellung der Bauabteilung)
bereitgestellt werden sollen, sondern für die Beauftragung von Notmaßnahmen
(z.B. Sicherung, Begehbarkeit). Eine Mitteldeckelung ist der falsche Weg. Auf
der Grundlage aller Fakten sollte eine zielgerichtete, richtige Entscheidung
über einen Neubau oder eine Gebäudesanierung (fast identische
Kostenermittlungen) getroffen und beschlossen werden.
Aus diesem Grund hat er ein Angebot für einen Neubau
in Holzständerbauweise unverbindlich angefragt. Die Kostenschätzung liegt bei
161.750,00 € Netto. Dieses Angebot beinhaltet als Grundlage
•
120 m²
Grundfläche (Baukosten rd. 102.000,00 €)
•
400 m³ Abbruch-
und Entsorgungskosten (rd. 16.000,00 €)
•
Mobiliar, Küche,
etc.
Herr Roeschen stellt die Frage, wie es mit
der Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Jugendräume in den
einzelnen Ortsteilen aussieht. Herr Klug teilt hierzu mit, dass anfallende Unterhaltungsarbeiten
problemlos im laufenden Haushalt getätig werden.
Herr Hofmann fragt an, ob in der genannten Summe von
60.000,00 € die notwendigen Bausicherungsmaßnahmen von etwa 15.000,00 €
enthalten sind, sodass nach Abzug für die Sanierungsarbeiten rund 45.000,00 €
zur Verfügung stehen würden. Herr Bürgermeister Klug verneint dies. Hier
handelt es sich lediglich um die Sanierungskosten.
Es liegt ein schriftlicher Antrag der Fraktion „Die
Grünen“ an den Magistrat vor. Herr Köhler liest den Fragekatalog, welcher von
den Fraktionen CDU und SPD mitgetragen werden, vor. Diese Fragen sind dem
Protokoll beigefügt.
Herr Klug gibt bekannt, dass Herr Bantz in der
nächsten Magistratssitzung am 18.07.2016 zu einer entsprechenden Stellungnahme
zu der Vorgehensweise eingeladen wurde.
Über den Antrag des Herrn Ruppel auf zeitnahe und
schriftliche Beantwortung des vorgenannten Fragekatalogs in dem Haupt-, Bau-
und Finanzausschuss erfolgt eine einstimmige Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
|
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
3 |
2 |
2 |
1 |
1 |
1 |
|
10 |
Nein-Stimmen |
|
|
|
|
|
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0 |
Enthaltungen |
|
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|
0 |
Nach der ausführlichen und sachlichen Diskussion, an
der die Herren Klug, Köhler, Ruppel, Hofmann, Oßwald, Roeschen, Schmidt und
Mohr teilnehmen, wird die Stadtverordnetenvorlage Drucksache 056/2016 von Herrn
Bürgermeister Klug zurückgezogen. Grund hierfür ist, dass die beiden
Tagesordnungspunkte einen identischen Sachinhalt haben. Es folgt sodann eine einstimmige Abstimmung
über den Grundsatzbeschluss –Drucksache 057/2016-.
Abstimmungsergebnis:
|
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
3 |
2 |
2 |
1 |
1 |
1 |
|
10 |
Nein-Stimmen |
|
|
|
|
|
|
|
0 |
Enthaltungen |
|
|
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|
0 |
Nunmehr stellen die Fraktionen FW und CDU einen
gemeinsamen Änderungsantrag mit 4 Punkten zu dem Antrag der SPD und des
Bürgermeisters.
Punkt 1:
Der Magistrat der Stadt Laubach wird auf der Basis der
vorgelegten Kostenermittlung ein Budget in Höhe von 60.000,00 € abzüglich Zuschüssen
Dritter (IKEK, Klimaschutzkonzept) bereitstellen, um das Gebäude im Bestand und
das Areal schnellstmöglich nutzbar zu machen.
Die Entsorgung der Minigolfanlagen wird über diese
bereitgestellten Mittel nicht finanziert. Die Mittel werden –soweit möglich-
aus dem laufenden Haushalt (z.B. Bauunterhaltung) finanziert und wenn nötig,
werden Restmittel im Nachtragshaushalt 2016 eingeplant.
Abstimmungsergebnis zu Punkt 1:
|
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
3 |
2 |
2 |
|
1 |
|
|
8 |
Nein-Stimmen |
|
|
|
1 |
|
1 |
|
2 |
Enthaltungen |
|
|
|
|
|
|
|
0 |
Punkt 2:
Welche Maßnahmen im Detail notwendig und prioritär
sind, entscheidet der Magistrat.
Abstimmungsergebnis zu Punkt 2:
|
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
3 |
2 |
2 |
|
|
|
|
7 |
Nein-Stimmen |
|
|
|
1 |
|
|
|
1 |
Enthaltungen |
|
|
|
|
1 |
1 |
|
2 |
Punkt 3:
Weitere Mittel werden durch die Stadt Laubach nicht
bereitgestellt und sind bei Bedarf durch Eigenleistungen und Spenden zu
generieren.
Abstimmungsergebnis zu Punkt 3:
|
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
3 |
2 |
2 |
|
|
|
|
7 |
Nein-Stimmen |
|
|
|
1 |
|
|
|
1 |
Enthaltungen |
|
|
|
|
1 |
1 |
|
2 |
Zu Punkt
4:
Der Magistrat kann sich dabei der Unterstützung des
Haupt-, Bau- und Finanzausschusses, während der parlamentarischen Sommerpause,
bedienen.
Bei einer gemeinsamen Ortsbegehung von Magistrat und
HBFA wird zeitnah (2 Wochen) der Sanierungsumfang festgelegt.
Herr Köhler stellt einen Änderungsantrag auf Abwandelung
des Wortlautes „kann“ in „muss“.
Abstimmungsergebnis zu Punkt 4 (Änderungsantrag):
|
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
|
1 |
2 |
1 |
1 |
1 |
|
6 |
Nein-Stimmen |
2 |
1 |
|
|
|
|
|
3 |
Enthaltungen |
1 |
|
|
|
|
|
|
1 |
Zum Abschluss bedankt sich Herr Vorsitzender Roeschen
bei Herrn Köhler für die Einholung eines Angebotes für eine Neubauvariante und
beendet die Sitzung.
Die Punkte 3 und 4 werden somit nicht mehr behandelt.
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