Beschluss: zurückgenommen

Herr Vorsitzender Roeschen eröffnet die Sitzung und stellt die Anwesenheit und Beschlussfähigkeit fest. Herr Artur Niesner wird durch Herrn Ulf Häbel vertreten.

 

Herr Roeschen fragt an, ob es Änderungsvorschläge zur Tagesordnung gibt. Herr Köhler beantragt, dass die Tagesordnung um die Punkte Mitteilungen und Anfragen erweitern werden soll. Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.

 

Herr Hofmann stellt die Frage, ob die beiden Stadtverordnetenvorlagen (056/2016 und 057/2016) zwischenzeitlich im Magistrat beraten wurden. Bei der Vorlage 056/2016 handelt es sich um eine Vorlage des Magistrates, es ist aber nirgends ein Beschlussvermerk ersichtlich. Herr Klug teilt mit, dass es über diese Vorlage keinen Magistratsbeschluss gibt. Herr Hofmann ist der Auffassung, dass diese Vorlage auch nicht als Bürgermeisterantrag an die Stadtverordnetenversammlung nach HGO formuliert werden darf. Hier liegt ein Formfehler vor.

 

An der weiteren Diskussion über die Richtigkeit des Verfahrens nehmen die Herren Oßwald, Hofmann, Köhler, Ruppel, Frank, Schmidt, Kühn und Roeschen teil.

 

Abschließend erklärt Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn, dass die Ableitung des § 56 HGO aussagt, dass ein Bürgermeister einen Bürgermeisterantrag als Dringlichkeitsantrag in die Stadtverordnetenversammlung einbringen darf. Herr Kühn hat dies bei mehreren Fachstellen erfragt und diverse Kommentare bestätigen dies.

 

Der Richtigkeit halber wird aus Magistratsantrag für die Druckvorlage 056/2016 ein Bürgermeisterantrag. Danach folgt eine Abstimmung (2/3-Mehrheit) über diesen Dringlichkeitsantrag und gleichzeitig Bürgermeisterantrag.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

3

2

2

1

1

 

 

9

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

1

 

1

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

0

 

 

 

Über den Dringlichkeitsantrag Drucksache 057/2016 wird ebenfalls mit einer 2/3-Mehrheit abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

3

2

2

1

1

 

 

9

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

1

 

1

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

0

 

 

Herr Bürgermeister Klug gibt nunmehr einen Sachstandsbericht über die derzeitige Vorgehensweise/das weitere Verfahren zu dem aktuellen Thema „Minigolfanlage“ ab.

 

1.         Die Beprobung der Lagerfläche (Kehricht) vor dem Gebäude war negativ. Der Dachkehricht wurde dennoch fachgerecht entsorgt.

 

2.         Eine Beprobung des Dachs fiel positiv aus.

 

3.         Mit dem RP Gießen und der Fima IGU erfolgte eine Ortsbegehung.

 

 

4.         Bei der Beprobung der Bahnen wurde die Kontaminierung im Bereich 1 eingestuft. Es gibt eine Einstufung von 0 bis 3.

 

            Hier ist nunmehr zu beachten, dass im Moment eine 3 m-Abstandshaltung von den Bahnen einzuhalten ist.

 

5.         Nach Vorlage des Gutachtens der Firma IGU über die positive Beprobung der Minigolfbahnen auf Asbest wurde eine Fachfirma mit der Entsorgung der Minigolfbahnen beauftragt. Mit den entsprechenden Arbeiten wurde bereits begonnen.

 

6.         Für die Komplettsanierung des Minigolfhauses als Jugendcafé und der Außenanlage (Barrierefreiheit) wurde durch die Bauverwaltung eine Kostenermittlung in Höhe von 196.350,00 € Bruttosumme erstellt. Für die notwendigsten Gewerke würden Kosten in Höhe von rund 66.690,00 € benötigt. Hier könnten Fördermittel (75% auf die Nettosumme) in Höhe von 18.750,00 € beantragt werden.

 

7.         Auf Anfrage bei Frau Müller-Mollenhauer, Abteilung für den ländlichen Raum, hinsichtlich der Einreichung eines Förderantrages für eine Bewilligung in 2016 lautet das nächstmögliche Antragsdatum auf 28.09.2016. Nach 3-5 Tagen könnte die Stadt Laubach einem Bewilligungsbescheid erhalten.

 

 

Nun wird in die Diskussion über diese Thematik eingestiegen.

 

Her Köhler ist der Meinung, dass es ohne eine entsprechende Ortskenntnis für die Stadtverordneten schwer ist, eine richtige Einschätzung über die notwendigen Arbeiten im Minigolfhaus zu treffen. Er  stellt deshalb für seine Fraktion den Antrag auf eine Ortsbegehung zwecks sachlicher, korrekter Beurteilung dieses Projektes.

 

Der 2. Antrag der Grünen-Fraktion lautet, dass die Mittel nicht  für notwendige Gewerke (Diskussionsgrundlage ist die nachgereichte Kostenaufstellung der Bauabteilung) bereitgestellt werden sollen, sondern für die Beauftragung von Notmaßnahmen (z.B. Sicherung, Begehbarkeit). Eine Mitteldeckelung ist der falsche Weg. Auf der Grundlage aller Fakten sollte eine zielgerichtete, richtige Entscheidung über einen Neubau oder eine Gebäudesanierung (fast identische Kostenermittlungen) getroffen und beschlossen werden.

 

Aus diesem Grund hat er ein Angebot für einen Neubau in Holzständerbauweise unverbindlich angefragt. Die Kostenschätzung liegt bei 161.750,00 € Netto. Dieses Angebot beinhaltet als Grundlage

 

      120 m² Grundfläche (Baukosten rd. 102.000,00 €)

      400 m³ Abbruch- und Entsorgungskosten (rd. 16.000,00 €)

      Mobiliar, Küche, etc.

 

 

Herr Roeschen stellt die Frage, wie es mit der Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Jugendräume in den einzelnen Ortsteilen aussieht. Herr Klug teilt hierzu mit, dass anfallende Unterhaltungsarbeiten problemlos im laufenden Haushalt getätig werden.

 

Herr Hofmann fragt an, ob in der genannten Summe von 60.000,00 € die notwendigen Bausicherungsmaßnahmen von etwa 15.000,00 € enthalten sind, sodass nach Abzug für die Sanierungsarbeiten rund 45.000,00 € zur Verfügung stehen würden. Herr Bürgermeister Klug verneint dies. Hier handelt es sich lediglich um die Sanierungskosten.

 

 

Es liegt ein schriftlicher Antrag der Fraktion „Die Grünen“ an den Magistrat vor. Herr Köhler liest den Fragekatalog, welcher von den Fraktionen CDU und SPD mitgetragen werden, vor. Diese Fragen sind dem Protokoll beigefügt.

 

Herr Klug gibt bekannt, dass Herr Bantz in der nächsten Magistratssitzung am 18.07.2016 zu einer entsprechenden Stellungnahme zu der Vorgehensweise eingeladen wurde.

 

Über den Antrag des Herrn Ruppel auf zeitnahe und schriftliche Beantwortung des vorgenannten Fragekatalogs in dem Haupt-, Bau- und Finanzausschuss erfolgt eine einstimmige Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

3

2

2

1

1

1

 

10

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

0

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

0

 

 

Nach der ausführlichen und sachlichen Diskussion, an der die Herren Klug, Köhler, Ruppel, Hofmann, Oßwald, Roeschen, Schmidt und Mohr teilnehmen, wird die Stadtverordnetenvorlage Drucksache 056/2016 von Herrn Bürgermeister Klug zurückgezogen. Grund hierfür ist, dass die beiden Tagesordnungspunkte einen identischen Sachinhalt haben.  Es folgt sodann eine einstimmige Abstimmung über den Grundsatzbeschluss –Drucksache 057/2016-.

 

 Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

3

2

2

1

1

1

 

10

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

0

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

0

 

 

Nunmehr stellen die Fraktionen FW und CDU einen gemeinsamen Änderungsantrag mit 4 Punkten zu dem Antrag der SPD und des Bürgermeisters.

 

Punkt 1:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach wird auf der Basis der vorgelegten Kostenermittlung ein Budget in Höhe von 60.000,00 € abzüglich Zuschüssen Dritter (IKEK, Klimaschutzkonzept) bereitstellen, um das Gebäude im Bestand und das Areal schnellstmöglich nutzbar zu machen.

 

Die Entsorgung der Minigolfanlagen wird über diese bereitgestellten Mittel nicht finanziert. Die Mittel werden –soweit möglich- aus dem laufenden Haushalt (z.B. Bauunterhaltung) finanziert und wenn nötig, werden Restmittel im Nachtragshaushalt 2016 eingeplant.

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 1:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

3

2

2

 

1

 

 

8

Nein-Stimmen

 

 

 

1

 

1

 

2

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

0

 

 

Punkt 2:

 

Welche Maßnahmen im Detail notwendig und prioritär sind, entscheidet der Magistrat.

 

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 2:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

3

2

2

 

 

 

 

7

Nein-Stimmen

 

 

 

1

 

 

 

1

Enthaltungen

 

 

 

 

1

1

 

2

 

 

 

Punkt 3:

 

Weitere Mittel werden durch die Stadt Laubach nicht bereitgestellt und sind bei Bedarf durch Eigenleistungen und Spenden zu generieren.

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 3:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

3

2

2

 

 

 

 

7

Nein-Stimmen

 

 

 

1

 

 

 

1

Enthaltungen

 

 

 

 

1

1

 

2

 

 

Zu Punkt 4:

 

Der Magistrat kann sich dabei der Unterstützung des Haupt-, Bau- und Finanzausschusses, während der parlamentarischen Sommerpause, bedienen.

 

Bei einer gemeinsamen Ortsbegehung von Magistrat und HBFA wird zeitnah (2 Wochen) der Sanierungsumfang festgelegt.

 

Herr Köhler stellt einen Änderungsantrag auf Abwandelung des Wortlautes „kann“ in „muss“.

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 4 (Änderungsantrag):

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

 

1

2

1

1

1

 

6

Nein-Stimmen

2

1

 

 

 

 

 

3

Enthaltungen

1

 

 

 

 

 

 

1

 

 

Zum Abschluss bedankt sich Herr Vorsitzender Roeschen bei Herrn Köhler für die Einholung eines Angebotes für eine Neubauvariante und beendet die Sitzung.

 

Die Punkte 3 und 4 werden somit nicht mehr behandelt.

 

 

3          Mitteilungen

 

Keine Beratung.

 

 

4          Anfragen

 

 

Keine Beratung.