Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 049/2016.
Die Vorlage wird von Herrn
Stadtverordneten Dr. Häbel erläutert.
An der Aussprache beteiligen
sich die Herren Stadtverordneten Köhler und Hofmann.
Herr
Stadtverordnetenvorsteher Kühn verliest die in der Sitzung des Haupt-, Bau- und
Finanzausschusses beantragte Stellungnahme der Kommunalaufsicht in Gießen.
Wortlaut der Stellungnahme:
„[Anrede],
gegen die Einräumung von
erweiterten Antrags- bzw. Rederechten für Ortsbeiräte per Satzung bestehen
keine Bedenken.
Zahlreiche hessische
Kommunen haben bereits entweder durch Hauptsatzung oder eigenständige
(Ortsbeirats-) Satzungen den Ortsbeiräten über die mit der HGO verankerten
hinausgehenden Befugnisse eingeräumt.“
- Heike Wortmann, Im Auftrag
des Landkreises Gießen, Aufsichts- und Ordnungswesen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt - unter
Berücksichtigung der Streichung des 2. Satzes im § 2 Abs. 2 - die „Satzung über
die Beteiligung der Ortsbeiräte an der Willensbildung der
Stadtverordnetenversammlung“.
Abstimmungsergebnis:
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
8 |
5 |
6 |
3 |
2 |
1 |
1 |
26 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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