Beschluss: geändert beschlossen

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 049/2016.

 

Die Vorlage wird von Herrn Stadtverordneten Dr. Häbel erläutert.

 

An der Aussprache beteiligen sich die Herren Stadtverordneten Köhler und Hofmann.

 

Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn verliest die in der Sitzung des Haupt-, Bau- und Finanzausschusses beantragte Stellungnahme der Kommunalaufsicht in Gießen.

 

Wortlaut der Stellungnahme:

 

„[Anrede],

 

gegen die Einräumung von erweiterten Antrags- bzw. Rederechten für Ortsbeiräte per Satzung bestehen keine Bedenken.

 

Zahlreiche hessische Kommunen haben bereits entweder durch Hauptsatzung oder eigenständige (Ortsbeirats-) Satzungen den Ortsbeiräten über die mit der HGO verankerten hinausgehenden Befugnisse eingeräumt.“

 

- Heike Wortmann, Im Auftrag des Landkreises Gießen, Aufsichts- und Ordnungswesen

 

 

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt - unter Berücksichtigung der Streichung des 2. Satzes im § 2 Abs. 2 - die „Satzung über die Beteiligung der Ortsbeiräte an der Willensbildung der Stadtverordnetenversammlung“.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

8

5

6

3

2

1

1

26

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen