Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 036/2016.
Herr Stappenbeck von dem
beauftragten Ingenieurbüro erläutert ausführlich die beiden Konzepte.
Herr Stadtverordneter Köhler
fragt an, ob das Gebäude auf dem Gelände der ehemaligen Minigolfanlage
ebenfalls überprüft wurde. Diese Frage wird von Herrn Stappenbeck verneint. Es
besteht Einvernehmen unter den Damen und Herren Stadtverordneten, dass das
Gebäude noch energetisch geprüft und nachträglich in das Klimaschutzteilkonzept
aufgenommen werden soll.
Herr Stadtverordneter
Schmidt bittet Herrn Stappenbeck um Erläuterung, wie sich der Co²-Ausstoß von
jährlich rund 80.000 Tonnen im Verhältnis zum theoretischen
Co²-Einsparungspotenzial von jährlich rund 120.000 Tonnen verhält und bittet
Herrn Stappenbeck um schriftliche Zuleitung der Berechnung des jährlichen
Co²-Ausstoßes von rund 80.000 Tonnen pro Jahr. Dieser sagt eine schriftliche
Beantwortung zu.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Das
Klimaschutzteilkonzept in eigenen städtischen Liegenschaften wird zur Kenntnis
genommen und festgestellt.
2.
Der
Schlussbericht zum integrierten Klimaschutzkonzept für die Stadt Laubach wird zugestimmt
und festgestellt.
Abstimmungsergebnis:
|
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
8 |
4 |
6 |
3 |
|
1 |
|
22 |
Nein-Stimmen |
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1 |
1 |
Enthaltungen |
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1 |
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2 |
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3 |