Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 046/2016.
Herr Stadtverordneter
Hofmann fordert, dass neben der Aufarbeitung und dem Erstellen des Bescheides
auch die Widersprüche in Grünberg bearbeitet werden sollen.
Herr Bürgermeister Klug
merkt an, dass dies auch beim Magistrat besprochen wurde. Jedoch handele es
sich bei der vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Fehlbelegungsabgabe
um eine abgestimmte Version mit den beteiligten Kommunen. Die eventuelle Widerspruchsbearbeitung der Stadt Grünberg
wird mit den beteiligten Kommunen noch abgestimmt.
Herr Stadtverordneter Frank
fragt an, ob es möglich sei die Erhebung oder Durchführung eines entsprechenden
Verfahrens unterbleiben zu lassen, wenn eine Berechnung ergibt, dass der
Aufwand für die Durchführung des Gesetzes und damit auch für die Erhebung der
Fehlbelegungsabgabe, die Einnahmen nur geringfügig überschreitet oder der Aufwand
sogar höher ist als die Einnahmen.
Herr Bürgermeister Klug
berichtet, dass die Stadt Laubach aufgrund der vorliegenden Fallzahlen durch
Verordnung zur Erhebung der Fehlbelegungsabgabe verpflichtet ist.
Frau Stadtverordnete
Sussmann beteiligt sich an der Aussprache.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, an der
interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) im Bereich der Aufgabenübernahme nach dem
Fehlbelegungsabgabe-Gesetz (FBAG) vom 30.11.2015 teilzunehmen und ermächtigt
den Magistrat zur Unterzeichnung der hierzu erarbeiteten öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung.
Abstimmungsergebnis:
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
8 |
5 |
6 |
3 |
1 |
1 |
1 |
25 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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1 |
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1 |