Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 046/2016.

 

Herr Stadtverordneter Hofmann fordert, dass neben der Aufarbeitung und dem Erstellen des Bescheides auch die Widersprüche in Grünberg bearbeitet werden sollen.

 

Herr Bürgermeister Klug merkt an, dass dies auch beim Magistrat besprochen wurde. Jedoch handele es sich bei der vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Fehlbelegungsabgabe um eine abgestimmte Version mit den beteiligten Kommunen. Die eventuelle  Widerspruchsbearbeitung der Stadt Grünberg wird mit den beteiligten Kommunen noch abgestimmt.

 

Herr Stadtverordneter Frank fragt an, ob es möglich sei die Erhebung oder Durchführung eines entsprechenden Verfahrens unterbleiben zu lassen, wenn eine Berechnung ergibt, dass der Aufwand für die Durchführung des Gesetzes und damit auch für die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe, die Einnahmen nur geringfügig überschreitet oder der Aufwand sogar höher ist als die Einnahmen.

 

Herr Bürgermeister Klug berichtet, dass die Stadt Laubach aufgrund der vorliegenden Fallzahlen durch Verordnung zur Erhebung der Fehlbelegungsabgabe verpflichtet ist.

 

Frau Stadtverordnete Sussmann beteiligt sich an der Aussprache.

 

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, an der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) im Bereich der Aufgabenübernahme nach dem Fehlbelegungsabgabe-Gesetz (FBAG) vom 30.11.2015 teilzunehmen und ermächtigt den Magistrat zur Unterzeichnung der hierzu erarbeiteten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

8

5

6

3

1

1

1

25

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

1

 

 

1