Sitzung: 13.07.2016 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Kenntnis genommen
In der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2016 ist
die Frage aufgekommen, ob das Protokoll der konstituierenden Sitzung, neben der
Unterschrift des Vorsitzenden und der Schriftführerin, auch die Unterschrift
des Bürgermeisters bzw. des an Jahren ältesten Mitglieds der
Stadtverordnetenversammlung enthalten muss.
Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn informiert die
Damen und Herren Stadtverordneten, dass eine Anfrage beim Hessischen Städte-
und Gemeindebund ergeben hat, dass der Vorsitzende das Protokoll unterschreibt.
Darüber hinaus ist während der letzten Sitzung des
Haupt-, Bau- und Finanzausschusses die Frage aufgetreten, ob es einen
„Bürgermeisterantrag“ gibt. Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn und die
Verwaltung haben sowohl beim HSGB, als auch bei der Kommunalaufsicht
diesbezüglich nachgefragt. Beide haben bestätigt, dass abgeleitet von § 56 HGO
ein Bürgermeisterantrag zulässig ist.
Die Stellungnahmen zu beiden Fragen sind dem Originalprotokoll
als Anlage beigefügt.
Herr Bürgermeister Klug bittet die Gremienmitglieder,
die für das Bürgerinfoportal noch kein Lichtbild abgegeben haben, dies
unbedingt kurzfristig nachzuholen.
Anschließend teilt Herr Bürgermeister Klug Folgendes
mit:
-
am 22.08.2016 um
15:00 Uhr wird vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport der Bescheid
für den Bau des Feuerwehrgerätehauses Laubach übergeben.
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die FW-Fraktion
hat die Benennung ihres Vertreters für die städtischen GmbH’s korrigiert. Sie
benennen antsatt Herrn Klaus Emrich Herrn Dr. Wolf-Dieter Schulz.
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die vom
Gewerbeverein geforderte Umsetzung der Änderung der Verkehrsführung im Bereich
„Marktplatz“ wird vorerst nicht umgesetzt.