Beschluss: Kenntnis genommen

In der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2016 ist die Frage aufgekommen, ob das Protokoll der konstituierenden Sitzung, neben der Unterschrift des Vorsitzenden und der Schriftführerin, auch die Unterschrift des Bürgermeisters bzw. des an Jahren ältesten Mitglieds der Stadtverordnetenversammlung enthalten muss.

 

Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn informiert die Damen und Herren Stadtverordneten, dass eine Anfrage beim Hessischen Städte- und Gemeindebund ergeben hat, dass der Vorsitzende das Protokoll unterschreibt.

 

Darüber hinaus ist während der letzten Sitzung des Haupt-, Bau- und Finanzausschusses die Frage aufgetreten, ob es einen „Bürgermeisterantrag“ gibt. Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn und die Verwaltung haben sowohl beim HSGB, als auch bei der Kommunalaufsicht diesbezüglich nachgefragt. Beide haben bestätigt, dass abgeleitet von § 56 HGO ein Bürgermeisterantrag zulässig ist.

 

Die Stellungnahmen zu beiden Fragen sind dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.

 

Herr Bürgermeister Klug bittet die Gremienmitglieder, die für das Bürgerinfoportal noch kein Lichtbild abgegeben haben, dies unbedingt kurzfristig nachzuholen.

 

Anschließend teilt Herr Bürgermeister Klug Folgendes mit:

 

-       am 22.08.2016 um 15:00 Uhr wird vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport der Bescheid für den Bau des Feuerwehrgerätehauses Laubach übergeben.

 

-       die FW-Fraktion hat die Benennung ihres Vertreters für die städtischen GmbH’s korrigiert. Sie benennen antsatt Herrn Klaus Emrich Herrn Dr. Wolf-Dieter Schulz.

 

-       die vom Gewerbeverein geforderte Umsetzung der Änderung der Verkehrsführung im Bereich „Marktplatz“ wird vorerst nicht umgesetzt.