Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Vorlage 846/2016.
An der Diskussion beteiligen
sich die Stv. Hofmann, Lang, Roeschen, Ruppel und Köhler sowie Herr
Bürgermeister Klug und MOR Weicker.
Herr Stv. Köhler stellt für
die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Änderungsantrag:
Unter 1) wird im
Beschlussantrag „und Erweiterung“ gestrichen.
Unter 2) wird im
Beschlussantrag der Beginn des zweiten Absatzes wir folgt geändert: „Mit der 1.
Änderung soll gleichzeitig….“
Herr Stv. Oßwald stellt für
die FW-Fraktion den Antrag, dass der Magistrat prüft, ob es sinnvoll wäre, im
hinteren Teil des Bebauungsplanes Flächen für Gewerbe freizugeben.
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1)
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2(1) BauGB die Aufstellung einer
1. Änderung und Erweiterung zum Bebauungsplan 1.31 „Senioren- und Altenpflegeheim
Schottener Straße“, in der Kernstadt Laubach.
2) Zielsetzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist
die Schaffung der bauplanungs-rechtlichen Voraussetzungen für die
bedarfsgerechte Bereitstellung einiger Wohnbau-grundstücke durch Umzonierung
der rechtskräftig festgesetzten Mischgebietsflächen (§ 6 BauNVO) in Allgemeines
Wohngebiet (§ 4 BauNVO). Mit Errichtung der Seniorenresidenz „Am Weinberg“
besteht für ein Mischgebiet kein Bedarf mehr und eine ausschließlich
Wohnnutzung ist im Mischgebiet nicht zulässig.
Mit einer gleichzeitigen Erweiterung des räumlichen
Geltungsbereiches sollen, gemäß der grundsätzlichen Standortentscheidung durch
die Stadtverordnetenversammlung, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für
die notwendige Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehause für die Freiwillige
Feuerwehr Kernstadt Laubach geschaffen werden.
3)
Der vorläufige räumliche
Geltungsbereich liegt mit einer Gesamtgröße von rd. 0,9 ha (Änderung) bzw. rd.
0,75 ha (Erweiterung) im Osten der Kernstadt Laubach und umfasst die Flurstücke
15/4 (teilw.), 15/5, 16/5, 24 (teilw.) und 95/10 (teilw.) in der Flur 6 der
Gemarkung Laubach.
Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes sind
der nachstehenden Übersichtkarte zu entnehmen.
4)
Der Bebauungsplan
dient der Nachverdichtung im besiedelten Bereich; da zudem die sonstigen
Anwendungsvoraussetzungen gegeben sind, wird der Bebauungsplan als Bebauungsplan
der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt.
Eine Umweltprüfung nach § 2(4) BauGB erfolgt nicht.
Der Flächennutzungsplan ist nach § 13a Abs. 2 Nr. 2
BauGB (soweit notwendig) im Wege der Berichtigung anzupassen.
5)
Die Durchführung
des Bauleitplanverfahrens erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 13 Abs. 2 und 3
BauGB.
6)
Der
Aufstellungsbeschluss ist fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.
Zudem erhält der Magistrat den Auftrag zu prüfen, ob
es sinnvoll wäre, den hinteren Teil des Gebietes für Gewerbe freizugeben.
Abstimmungsergebnis:
Änderungsantrag
dier Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen:
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
|
|
|
3 |
2 |
|
1 |
6 |
Nein-Stimmen |
10 |
7 |
|
|
|
2 |
|
19 |
Enthaltungen |
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5 |
|
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|
5 |
Der
Antrag wurde abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmung
über die Vorlage inkl. Prüfauftrag des Magistrats:
|
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
10 |
7 |
|
3 |
1 |
|
|
21 |
Nein-Stimmen |
|
|
4 |
|
|
2 |
1 |
7 |
Enthaltungen |
|
|
1 |
|
1 |
|
|
2 |
Der
Antrag wurde angenommen.