Beschluss: geändert beschlossen

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Vorlage 846/2016.

 

An der Diskussion beteiligen sich die Stv. Hofmann, Lang, Roeschen, Ruppel und Köhler sowie Herr Bürgermeister Klug und MOR Weicker.

 

Herr Stv. Köhler stellt für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen folgenden Änderungsantrag:

Unter 1) wird im Beschlussantrag „und Erweiterung“ gestrichen.

Unter 2) wird im Beschlussantrag der Beginn des zweiten Absatzes wir folgt geändert: „Mit der 1. Änderung soll gleichzeitig….“

 

Herr Stv. Oßwald stellt für die FW-Fraktion den Antrag, dass der Magistrat prüft, ob es sinnvoll wäre, im hinteren Teil des Bebauungsplanes Flächen für Gewerbe freizugeben.

 

 


Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1)     Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2(1) BauGB die Aufstellung einer 1. Änderung und Erweiterung zum Bebauungsplan 1.31 „Senioren- und Altenpflegeheim Schottener Straße“, in der Kernstadt Laubach.

 

2)     Zielsetzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungs-rechtlichen Voraussetzungen für die bedarfsgerechte Bereitstellung einiger Wohnbau-grundstücke durch Umzonierung der rechtskräftig festgesetzten Mischgebietsflächen (§ 6 BauNVO) in Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO). Mit Errichtung der Seniorenresidenz „Am Weinberg“ besteht für ein Mischgebiet kein Bedarf mehr und eine ausschließlich Wohnnutzung ist im Mischgebiet nicht zulässig.

Mit einer gleichzeitigen Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches sollen, gemäß der grundsätzlichen Standortentscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die notwendige Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehause für die Freiwillige Feuerwehr Kernstadt Laubach geschaffen werden.

 

3)     Der vorläufige räumliche Geltungsbereich liegt mit einer Gesamtgröße von rd. 0,9 ha (Änderung) bzw. rd. 0,75 ha (Erweiterung) im Osten der Kernstadt Laubach und umfasst die Flurstücke 15/4 (teilw.), 15/5, 16/5, 24 (teilw.) und 95/10 (teilw.) in der Flur 6 der Gemarkung Laubach.

Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes sind der nachstehenden Übersichtkarte zu entnehmen.

 

4)     Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung im besiedelten Bereich; da zudem die sonstigen Anwendungsvoraussetzungen gegeben sind, wird der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt.

Eine Umweltprüfung nach § 2(4) BauGB erfolgt nicht.

Der Flächennutzungsplan ist nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB (soweit notwendig) im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

5)     Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 13 Abs. 2 und 3 BauGB.

 

6)     Der Aufstellungsbeschluss ist fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.

 

Zudem erhält der Magistrat den Auftrag zu prüfen, ob es sinnvoll wäre, den hinteren Teil des Gebietes für Gewerbe freizugeben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Änderungsantrag dier Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen:

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

 

 

 

3

2

 

1

6

Nein-Stimmen

10

7

 

 

 

2

 

19

Enthaltungen

 

 

5

 

 

 

 

5

 

Der Antrag wurde abgelehnt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmung über die Vorlage inkl. Prüfauftrag des Magistrats:

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

10

7

 

3

1

 

 

21

Nein-Stimmen

 

 

4

 

 

2

1

7

Enthaltungen

 

 

1

 

1

 

 

2

 

Der Antrag wurde angenommen.