Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Vorlage 205/2016.
Die Stv. Schmidt, Hofmann
sowie Herr Rühl als Ortsvorsteher Gonterskirchen und Herr
Stadtverordnetenvorsteher Kühn äußern sich zur Vorlage.
Beschluss:
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt über den zu beteiligenden Fachausschuss den
Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
1. Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach Diskussion und
Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen
(Anlage Seite 1 - 6) als Stellungnahmen der Stadt Laubach (Abwägung nach § 1
(7) BauGB).
Die Anlage ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
2. Im Ergebnis der Abwägung
bleiben der Bebauungsplan und der Bericht zur Umweltprüfung (Umweltbericht)
unverändert.
3. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt gemäß § 10 (1) BauGB den Bebauungsplan „Am Hutsberg, 1. ÄNDERUNG“ im
Stadtteil Gonterskirchen einschließlich der Festsetzungen gemäß § 9 (4) BauGB
i.V.m. § 5 HGO und § 81 HBO als Satzung und die Begründung einschließlich des
Umweltberichtes dazu.
Der
räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst die Flurstücke 174/1,
550/2, 189, 190, 193/1 (jeweils teilw.) und das vollständige Flst. 585 in der
Flur 1 sowie das Flst. 39 (teilw.) in der Flur 5 der Gemarkung Gonterskirchen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt gemäß § 10 (1) BauGB den Bebauungsplan „Am Hutsberg, AUFHEBUNG“ im Stadtteil
Gonterskirchen als Satzung sowie damit i.V.m. § 1 (8) die vollständige Aufhebung des Bebauungsplanes im nachstehend
angeführten Bereich:
Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung
umfasst die Flurstücke 165/3, 174/1,189, 190, 193/1, 76, 539/1, 550/2 und 680
(jeweils teilweise), die vollständigen Flste. 188/1 und 551 in der Flur 1 sowie
das Flst. 39 (teilw.) in der Flur 5 und das vollständigen Flst. 40/1 in der
Flur 4 der Gemarkung Gonterskirchen
4. Der vorliegende Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 (3)
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan im
oben benannten Bereich der 1. Änderung in Kraft.
Mit dieser Bekanntmachung ist der Bebauungsplan im
oben benannten Bereich der Aufhebung ersatzlos, rechtskräftig aufgehoben.
5.
Dem Bebauungsplan
(Satzung) ist eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 (4) BauGB beizufügen.
Abstimmungsergebnis:
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
10 |
7 |
|
3 |
|
|
|
20 |
Nein-Stimmen |
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|
5 |
|
2 |
2 |
1 |
10 |
Enthaltungen |
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Der
Antrag wurde angenommen.