Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Vorlage 003/2016.
Herr Stv. Schmidt fragt an,
wann der Ortsbeitrat zu dem Thema angehört wurde, da dies in der Vorlage nicht
vermerkt sein.
Herr Bürgermeister Klug
antwortet, dass er dies im Protokoll nachsehen müsste.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die
fortführende Erschließung der Straße „Am Tannenberg“ im Bereich der Grundstücke
Flur 3, Flurstück 61/1 (teilweise), 61/2, 61/3 und 65, im Stadtteil Gonterskirchen:
1. Für die Investitionsmaßnahme werden
überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von
36.000 € (Gesamtauszahlungen 91.000 €) benötigt. Bei Anwendung des
Halbteilungsgrundsatzes erhöhen sich die Einzahlungen aus Erschließungsbeiträgen
um 3.400 € (Gesamteinzahlungen 52.900 €).
2. Durch die Abweichungssatzung wird
festgelegt, dass mit dem fortführenden Ausbau der Straße „Am Tannenberg“ ein
einseitiger Gehwegeausbau erfolgt.
3. Bei der Erhebung der
Erschließungsbeiträge findet der Halbteilungsgrundsatz für die
Herstellungskosten der Straße (Fahrbahn) Anwendung. Die Kosten der Entwässerung
trägt zu 100 % die Stadt.
4. 50 Prozent der fälligen
Erschließungsbeiträge sind in 4 Jahresraten zu zahlen. Die restlichen Beiträge
sind nach 60 Monaten fällig. Für die eingeräumte Ratenzahlung sind Zinsen in
Höhe des Zinssatzes für städtische Kassenkredite zu zahlen.
Abstimmungsergebnis:
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
10 |
7 |
5 |
3 |
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2 |
1 |
28 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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2 |
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2 |