Beschluss: ungeändert beschlossen

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Vorlage 003/2016.

 

Herr Stv. Schmidt fragt an, wann der Ortsbeitrat zu dem Thema angehört wurde, da dies in der Vorlage nicht vermerkt sein.

Herr Bürgermeister Klug antwortet, dass er dies im Protokoll nachsehen müsste.

 


Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die fortführende Erschließung der Straße „Am Tannenberg“ im Bereich der Grundstücke Flur 3, Flurstück 61/1 (teilweise), 61/2, 61/3 und 65,  im Stadtteil Gonterskirchen:

 

1.         Für die Investitionsmaßnahme werden überplanmäßige Auszahlungen in Höhe  von 36.000 € (Gesamtauszahlungen 91.000 €) benötigt. Bei Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes erhöhen sich die Einzahlungen aus Erschließungsbeiträgen um 3.400 € (Gesamteinzahlungen 52.900 €).

 

2.         Durch die Abweichungssatzung wird festgelegt, dass mit dem fortführenden Ausbau der Straße „Am Tannenberg“ ein einseitiger Gehwegeausbau erfolgt.

 

3.         Bei der Erhebung der Erschließungsbeiträge findet der Halbteilungsgrundsatz für die Herstellungskosten der Straße (Fahrbahn) Anwendung. Die Kosten der Entwässerung trägt zu 100 % die Stadt.

 

4.         50 Prozent der fälligen Erschließungsbeiträge sind in 4 Jahresraten zu zahlen. Die restlichen Beiträge sind nach 60 Monaten fällig. Für die eingeräumte Ratenzahlung sind Zinsen in Höhe des Zinssatzes für städtische Kassenkredite zu zahlen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

10

7

5

3

 

2

1

28

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

2

 

 

2