Sitzung: 10.05.2016 Haupt-, Bau- und Finanzausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 846/2016
Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Stv.-Drucksache Nr. 846/2016. An der sich anschließenden
Diskussion beteiligen sich alle Ausschussmitglieder.
Herr Stv. Köhler bittet um
Prüfung, ob nicht zu dem Zuschnitt des alten Bebauungsplanes zurückgekehrt
werden könnte. Wonach der Feuerwehr-Stützpunkt nicht im Anschluss an die Fa.
RR-Team, sondern gegenüber der Tankstelle gebaut werden sollte, das kleine
Baugebiet dahinter. Dadurch würde die Möglichkeit einer Erweiterung für das
RR-Team bestehen bleiben.
Beschluss:
Der HBFA empfiehlt die Prüfung des Zuschnittes des
alten Bebauungsplanes von 2002.
Weiterhin empfiehlt der HBFA der
Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss:
1)
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2(1) BauGB die Aufstellung einer
1. Änderung und Erweiterung zum Bebauungsplan 1.31 „Senioren- und Altenpflegeheim
Schottener Straße“, in der Kernstadt Laubach.
2) Zielsetzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist
die Schaffung der bauplanungs-rechtlichen Voraussetzungen für die
bedarfsgerechte Bereitstellung einiger Wohnbaugrundstücke durch Umzonierung der
rechtskräftig festgesetzten Mischgebietsflächen (§ 6 BauNVO) in Allgemeines
Wohngebiet (§ 4 BauNVO). Mit Errichtung der Seniorenresidenz „Am Weinberg“
besteht für ein Mischgebiet kein Bedarf mehr und eine ausschließlich
Wohnnutzung ist im Mischgebiet nicht zulässig.
Mit einer gleichzeitigen Erweiterung des räumlichen
Geltungsbereiches sollen, gemäß der grundsätzlichen Standortentscheidung durch
die Stadtverordnetenversammlung, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für
die notwendige Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehause für die Freiwillige
Feuerwehr Kernstadt Laubach geschaffen werden.
3)
Der vorläufige räumliche
Geltungsbereich liegt mit einer Gesamtgröße von rd. 0,9 ha (Änderung) bzw. rd.
0,75 ha (Erweiterung) im Osten der Kernstadt Laubach und umfasst die Flurstücke
15/4 (teilw.), 15/5, 16/5, 24 (teilw.) und 95/10 (teilw.) in der Flur 6 der
Gemarkung Laubach.
Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes sind
der nachstehenden Übersichtkarte zu entnehmen.
4)
Der Bebauungsplan
dient der Nachverdichtung im besiedelten Bereich; da zudem die sonstigen
Anwendungsvoraussetzungen gegeben sind, wird der Bebauungsplan als Bebauungsplan
der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt.
Eine Umweltprüfung nach § 2(4) BauGB erfolgt nicht.
Der Flächennutzungsplan ist nach § 13a Abs. 2 Nr. 2
BauGB (soweit notwendig) im Wege der Berichtigung anzupassen.
5)
Die Durchführung
des Bauleitplanverfahrens erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 13 Abs. 2 und 3
BauGB.
6)
Der
Aufstellungsbeschluss ist fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag von Herrn Köhler:
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
2 |
|
2 |
1 |
1 |
1 |
|
7 |
Nein-Stimmen |
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1 |
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1 |
Enthaltungen |
1 |
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1 |
Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage:
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FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
Ja-Stimmen |
2 |
2 |
|
1 |
|
|
|
5 |
Nein-Stimmen |
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|
2 |
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1 |
1 |
|
4 |
Enthaltungen |
1 |
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1 |