Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stv.-Drucksache Nr. 025/2016.

 

An der sich anschließenden ausführlichen Diskussion beteiligen sich die Herren Stadtverordneten Frank, Köhler und Hofmann.

 

Herr Hofmann beantragt, die ursprüngliche Anzahl der vorgesehenen Bauplätze zu belassen und nicht auf 8 Bauplätze zu verringern.

 

 

 


 

Beschluss:

 

Der Änderungsantrag von Herrn Hofmann, die ursprüngliche Komplettplanung wieder aufzunehmen, lehnt der HBFA ab.

 

Der HBFA empfiehlt der Stadtverordetenversammlung folgenden Beschluss:

 

1.  Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen (Anlage Seite 1 - 6) als Stellungnahmen der Stadt Laubach (Abwägung nach § 1 (7) BauGB).

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.  Im Ergebnis der Abwägung bleiben der Bebauungsplan und der Bericht zur Umweltprüfung (Umweltbericht) unverändert.

 

3.  Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 10 (1) BauGB den Bebauungsplan „Am Hutsberg, 1. ÄNDERUNG“ im Stadtteil Gonterskirchen einschließlich der Festsetzungen gemäß § 9 (4) BauGB i.V.m. § 5 HGO und § 81 HBO als Satzung und die Begründung einschließlich des Umweltberichtes dazu.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst die Flurstücke 174/1, 550/2, 189, 190, 193/1 (jeweils teilw.) und das vollständige Flst. 585 in der Flur 1 sowie das Flst. 39 (teilw.) in der Flur 5 der Gemarkung Gonterskirchen

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 10 (1) BauGB den Bebauungsplan „Am Hutsberg, AUFHEBUNG“ im Stadtteil Gonterskirchen als Satzung sowie damit i.V.m. § 1 (8) die vollständige Aufhebung des Bebauungsplanes im nachstehend angeführten Bereich:

Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung umfasst die Flurstücke 165/3, 174/1,189, 190, 193/1, 76, 539/1, 550/2 und 680 (jeweils teilweise), die vollständigen Flste. 188/1 und 551 in der Flur 1 sowie das Flst. 39 (teilw.) in der Flur 5 und das vollständigen Flst. 40/1 in der Flur 4 der Gemarkung Gonterskirchen

 

4.  Der vorliegende Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan im oben benannten Bereich der 1. Änderung in Kraft.

Mit dieser Bekanntmachung ist der Bebauungsplan im oben benannten Bereich der Aufhebung ersatzlos, rechtskräftig aufgehoben.

 

5.  Dem Bebauungsplan (Satzung) ist eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 (4) BauGB beizufügen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag von Herrn Hofmann:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

 

 

 

 

 

1

 

1

Nein-Stimmen

3

2

 

 

 

 

 

5

Enthaltungen

 

 

2

1

1

 

 

4

 

Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage:

 

 

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

3

2

2

 

1

 

 

8

Nein-Stimmen

 

 

 

1

 

1

 

2

Enthaltungen