Herr Stv. Schöneborn merkt
an, dass die Wählergruppe BLA in Altenhain in der Beschlussvorlage fehlt.
Herr stellv.
Stadtverordnetenvorsteher Kröll verliest daraufhin folgenden Aktenvermerk von
Hr. Amtsrat Stuff vom 19.04.2016:
In der Vorlage 12/2016 ist
in der Begründung für den Bereich der Ortsbeiratswahlen aufgeführt, dass die
Freien Wähler, FW für die Ortsbeiratswahlen in Laubach, Münster, Wetterfeld,
Freienseen, Gonterskirchen und Ruppertsburg zugelassen worden sind. Diese
Aufzählung muss um den Ortsteil Altenhain ergänzt werden.
Des Weiteren ist bei der für
die Ortsbeiratswahlen zugelassenen Parteien und Wählergruppen die Bürgerliste
Altenhain, BLA, versehentlich nicht aufgeführt.
Auf der Seite 5 ist die
Sitzverteilung des Ortsbeirates Altenhain vollständig und korrekt wiedergegeben
worden.
Herr Stv. Köhler fragt an,
wonach die Reihenfolge der genannten Parteien vorgenommen wurde. Herr Amtsrat
Stuff antwortet, dass die Reihenfolge sich nach den Wahlergebnissen der
Parteien bei der letzten Landtagswahl richtet. Die Plätze 6, 7 und 8 ergeben
sich nach den Listenplätzen der letzten Kommunalwahl.
Beschlussantrag:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
a) Wahl zur Stadtverordnetenversammlung im Wahlkreis Laubach
aa) Einspruch gegen die Wahl
Gegen die Bekanntmachung
über das Wahlergebnis sind keine Einsprüche erhoben worden.
bb) Gültigkeit der Wahl
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes
(KWG) in der derzeit gültigen Fassung die Gültigkeit der am 06.03.2016
stattgefundenen Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach.
b) Wahl zu dem Ortsbeirat
Kernstadt Laubach
aa) Einspruch gegen die Wahl
Gegen die Bekanntmachung
über das Wahlergebnis sind keine Einsprüche erhoben worden.
bb) Gültigkeit der Wahl
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes
(KWG) in der derzeit gültigen Fassung die Gültigkeit der am 06.03.2016
stattgefundenen Wahl zu dem Ortsbeirat der Kernstadt Laubach.
c) Wahl zu dem Ortsbeirat Münster
aa) Einspruch gegen die Wahl
Gegen die Bekanntmachung
über das Wahlergebnis sind keine Einsprüche erhoben worden.
bb) Gültigkeit der Wahl
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes
(KWG) in der derzeit gültigen Fassung die Gültigkeit der am 06.03.2016
stattgefundenen Wahl zu dem Ortsbeirat Münster.
d) Wahl zu dem Ortsbeirat Wetterfeld
aa) Einspruch gegen die Wahl
Gegen die Bekanntmachung
über das Wahlergebnis sind keine Einsprüche erhoben worden.
bb) Gültigkeit der Wahl
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes
(KWG) in der derzeit gültigen Fassung die Gültigkeit der am 06.03.2016
stattgefundenen Wahl zu dem Ortsbeirat Wetterfeld.
e) Wahl zu dem Ortsbeirat Lauter
aa) Einspruch gegen die Wahl
Gegen die Bekanntmachung
über das Wahlergebnis sind keine Einsprüche erhoben worden.
bb) Gültigkeit der Wahl
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes
(KWG) in der derzeit gültigen Fassung die Gültigkeit der am 06.03.2016
stattgefundenen Wahl zu dem Ortsbeirat Lauter.
f) Wahl zu dem Ortsbeirat Freienseen
aa) Einspruch gegen die Wahl
Gegen die Bekanntmachung
über das Wahlergebnis sind keine Einsprüche erhoben worden.
bb) Gültigkeit der Wahl
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes
(KWG) in der derzeit gültigen Fassung die Gültigkeit der am 06.03.2016
stattgefundenen Wahl zu dem Ortsbeirat Freienseen.
g) Wahl zu dem Ortsbeirat Gonterskirchen
aa) Einspruch gegen die Wahl
Gegen die Bekanntmachung
über das Wahlergebnis sind keine Einsprüche erhoben worden.
bb) Gültigkeit der Wahl
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes
(KWG) in der derzeit gültigen Fassung die Gültigkeit der am 06.03.2016
stattgefundenen Wahl zu dem Ortsbeirat Gonterskirchen.
h) Wahl zu dem Ortsbeirat Ruppertsburg
aa) Einspruch gegen die Wahl
Gegen die Bekanntmachung
über das Wahlergebnis sind keine Einsprüche erhoben worden.
bb) Gültigkeit der Wahl
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes
(KWG) in der derzeit gültigen Fassung die Gültigkeit der am 06.03.2016
stattgefundenen Wahl zu dem Ortsbeirat Ruppertsburg.
i) Wahl zu dem Ortsbeirat Röthges
aa) Einspruch gegen die Wahl
Gegen die Bekanntmachung über
das Wahlergebnis sind keine Einsprüche erhoben worden.
bb) Gültigkeit der Wahl
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes
(KWG) in der derzeit gültigen Fassung die Gültigkeit der am 06.03.2016
stattgefundenen Wahl zu dem Ortsbeirat Röthges.
j) Wahl zu dem Ortsbeirat Altenhain
aa) Einspruch gegen die Wahl
Gegen die Bekanntmachung
über das Wahlergebnis sind keine Einsprüche erhoben worden.
bb) Gültigkeit der Wahl
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 26 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes
(KWG) in der derzeit gültigen Fassung die Gültigkeit der am 06.03.2016
stattgefundenen Wahl zu dem Ortsbeirat Altenhain.
Begründung:
Der
Wahlausschuss der Stadt Laubach hat in seiner Sitzung am 08.01.2016 die eingereichten
Wahlvorschläge für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und zu den
Ortsbeiräten im Wahlkreis Laubach geprüft und einstimmig entschieden, folgende
Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 06.03.2016 zuzulassen:
Wahlvorschlag
Liste 1 Christlich
Demokratische Union Deutschlands, CDU
Wahlvorschlag
Liste 2 Sozialdemokratische
Partei Deutschlands, SPD
Wahlvorschlag
Liste 3 BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, GRÜNE
Wahlvorschlag
Liste 5 Freie
Demokratische Partei, FDP
Wahlvorschlag
Liste 6 Freie Wählergemeinschaft,
FW
Wahlvorschlag
Liste 7 Bürger für
Laubach, BfL
Wahlvorschlag
Liste 8 Freie
Bürgerliste Laubach, FBLL
Während
für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung alle oben genannten Parteien und
Wählergruppen entsprechende Wahlvorschläge eingereicht hatten, lagen für die
Ortsbeiratswahlen folgende Wahlvorschläge vor, die der Wahlausschuss zugelassen
hat.
Christlich Demokratische
Union Deutschlands, CDU
(für Laubach, Wetterfeld, Freienseen, Gonterskirchen, Ruppertsburg)
Sozialdemokratische Partei
Deutschlands, SPD
(für Laubach, Münster, Wetterfeld, Freienseen, Gonterskirchen, Ruppertsburg)
Freie Demokratische Partei,
FDP
(für Laubach, Gonterskirchen, Ruppertsburg)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
GRÜNE
(für Laubach, Münster, Gonterskirchen)
Freie Wählergemeinschaft,
FW
(für Laubach, Münster, Wetterfeld, Freienseen, Gonterskirchen, Ruppertsburg,
Altenhain)
Freie Jungwähler, FJW
(für Kernstadt Laubach)
Bürger für Laubach, BfL
(für Kernstadt Laubach)
Gemeinsam für Röthges, GfR
(für
Röthges)
Gemeinsam für Lauter, GLL
(für
Lauter)
Bürgerliste Altenhain, BLA
(für
Altenhain)
Der
Wahlausschuss der Stadt Laubach hat in seiner öffentlichen Sitzung am
11.03.2016 die Wahlunterlagen für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und
zu den Ortsbeiräten für Laubach, Münster, Wetterfeld, Lauter, Freienseen,
Gonterskirchen, Ruppertsburg, Röthges und Altenhain anhand der
Wahlniederschriften der Wahlvorstände überprüft und keine Mängel oder Beanstandungen
festgestellt. Der Wahlausschuss hat daher das endgültige Wahlergebnis und die
folgende Sitzverteilung festgestellt.
Nach
dem Ergebnis der Kommunalwahl am 06.03.2016 ergibt sich für die Stadtverordnetenversammlung
folgende Sitzverteilung:
Christlich
Demokratische Union Deutschlands, CDU 7
Sitze
Sozialdemokratische
Partei Deutschlands, SPD 6
Sitze
BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, GRÜNE 3
Sitze
Freie
Demokratische Partei, FDP 1 Sitz
Freie
Wähler, FW 10
Sitze
Bürger
für Laubach, BfL 2
Sitze
Freie
Bürgerliste Laubach, FBLL 2 Sitze
Nach
dem Ergebnis der Kommunalwahl am 06.03.2016 ergibt sich für die Ortsbeiräte
folgende Sitzverteilung:
Ortsbeirat Laubach:
Christlich
Demokratische Union Deutschlands, CDU 2
Sitze
Sozialdemokratische
Partei Deutschlands, SPD 1
Sitz
BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN; GRÜNE 1
Sitz
Freie
Demokratische Partei, FDP 0 Sitze
Freie
Wähler, FW 3 Sitze
Freie
Jungwähler, FJW 1
Sitz
Bürger
für Laubach, BfL 1
Sitz
Ortsbeirat Münster:
Sozialdemokratische
Partei Deutschlands, SPD 5
Sitze
BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, GRÜNE 1
Sitz
Freie
Wähler, FW 3 Sitze
Ortsbeirat Wetterfeld:
Christlich
Demokratische Union Deutschlands, CDU 3
Sitze
Sozialdemokratische
Partei Deutschlands, SPD 2
Sitze
Freie
Wähler, FW 4 Sitze
Ortsbeirat Lauter:
Gemeinsam
für Lauter, GLL 9
Sitze
Ortsbeirat Freienseen:
Christlich
Demokratische Union Deutschlands, CDU 1
Sitz
Sozialdemokratische
Partei Deutschlands, SPD 4
Sitze
Freie
Wähler, FW 4 Sitze
Ortsbeirat Gonterskirchen:
Christlich
Demokratische Union Deutschlands, CDU 2
Sitze
Sozialdemokratische
Partei Deutschlands, SPD 1
Sitz
BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, GRÜNE 1
Sitz
Freie
Demokratische Partei, FDP 1 Sitz
Freie
Wähler, FW 4 Sitze
Ortsbeirat Ruppertsburg:
Christlich
Demokratische Union Deutschlands, CDU 3
Sitze
Sozialdemokratische
Partei Deutschlands, SPD 2
Sitze
Freie
Demokratische Partei, FDP 0 Sitze
Freie
Wähler, FW 4 Sitze
Ortsbeirat Röthges:
Gemeinsam
für Röthges, GfR 9
Sitze
Ortsbeirat Altenhain:
Bürgerliste
Altenhain, BLA 5
Sitze
Freie
Wähler, FW 4 Sitze
Die
Bekanntgabe des amtlich festgestellten Wahlergebnisses erfolgte im Amtlichen Mitteilungsblatt
der Stadt Laubach Nr. 11 vom 18.03.2016.
Gegen
die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte binnen zwei Wochen nach der
Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Diese Frist endete am
01.04.2016.
Eine
Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahlen hat unabhängig davon zu erfolgen,
ob tatsächlich Einsprüche vorliegen. Einsprüche sind nur dann zulässig, wenn
sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen seit dem Tag der öffentlichen
Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift du beim
Walleiter eingereicht wurden. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist.
Der Einspruch in dem nicht die Verletzung eigener Rechte geltend gemacht wird
ist nur zulässig, wenn in eins von einhundert der Wahlberechtigten, mindestens
jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen. Paragraph 26 KWG regelt abschließend,
bei welchen Fallgruppen eine Ungültigkeit der Fall vorliegt und inwiefern sich
die Ungültigkeit auf die Wahl auswirkt. Da keiner der dort unter Nummer 1-3
genannten Fälle vorliegt, so ist die Wahl für gültig zu erklären.
Es
wird daher gebeten, die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung und zu den Ortsbeiräten
im Ergebnis der Kommunalwahl am 06.03.2016 gemäß § 26 KWG zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Die
Abstimmungen erfolgten über die Vorlage 12/2016 mit den im Aktenvermerk vom
19.04.2016 vorgenommenen Ergänzungen.
TOP
8a) Beschluss zur Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung:
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
|
Ja-Stimmen |
9 |
7 |
5 |
3 |
2 |
2 |
1 |
29 |
Nein-Stimmen |
||||||||
Enthaltungen |
Die
Gültigkeit der Wahl wurde beschlossen.
TOP
8b) Beschluss zur Gültigkeit der Wahl zum
Ortbeirat Laubach
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
|
Ja-Stimmen |
9 |
7 |
5 |
3 |
2 |
2 |
1 |
29 |
Nein-Stimmen |
||||||||
Enthaltungen |
Die
Gültigkeit der Wahl wurde beschlossen.
TOP
8c) Beschluss zur Gültigkeit der Wahl zum
Ortsbeirat Münster
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
|
Ja-Stimmen |
9 |
7 |
5 |
3 |
2 |
2 |
1 |
29 |
Nein-Stimmen |
||||||||
Enthaltungen |
Die
Gültigkeit der Wahl wurde beschlossen.
TOP
8d) Beschluss zur Gültigkeit der Wahl zum
Ortsbeirat Wetterfeld
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
|
Ja-Stimmen |
9 |
7 |
5 |
3 |
2 |
2 |
1 |
29 |
Nein-Stimmen |
||||||||
Enthaltungen |
Die
Gültigkeit der Wahl wurde beschlossen.
TOP
8e) Beschluss zur Gültigkeit der Wahl zum
Ortsbeirat Lauter
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
|
Ja-Stimmen |
9 |
7 |
5 |
3 |
2 |
2 |
1 |
29 |
Nein-Stimmen |
||||||||
Enthaltungen |
Die
Gültigkeit der Wahl wurde beschlossen.
TOP
8f) Beschluss zur Gültigkeit der Wahl zum
Ortsbeirat Freienseen
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
|
Ja-Stimmen |
9 |
7 |
5 |
3 |
2 |
2 |
1 |
29 |
Nein-Stimmen |
||||||||
Enthaltungen |
Die
Gültigkeit der Wahl wurde beschlossen.
TOP
8g) Beschluss zur Gültigkeit der Wahl zum
Ortsbeirat Gonterskirchen
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
|
Ja-Stimmen |
9 |
7 |
5 |
3 |
2 |
2 |
1 |
29 |
Nein-Stimmen |
||||||||
Enthaltungen |
Die
Gültigkeit der Wahl wurde beschlossen.
TOP
8h) Beschluss zur Gültigkeit der Wahl zum
Ortsbeirat Ruppertsburg
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
|
Ja-Stimmen |
9 |
7 |
5 |
3 |
2 |
2 |
1 |
29 |
Nein-Stimmen |
||||||||
Enthaltungen |
Die
Gültigkeit der Wahl wurde beschlossen.
TOP
8i) Beschluss zur Gültigkeit der Wahl zum
Ortsbeirat Röthges
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
|
Ja-Stimmen |
9 |
7 |
5 |
3 |
2 |
2 |
1 |
29 |
Nein-Stimmen |
||||||||
Enthaltungen |
Die
Gültigkeit der Wahl wurde beschlossen.
TOP
8j) Beschluss zur Gültigkeit der Wahl zum
Ortsbeirat Altenhain
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
|
Ja-Stimmen |
9 |
7 |
5 |
3 |
2 |
2 |
1 |
29 |
Nein-Stimmen |
||||||||
Enthaltungen |
Die
Gültigkeit der Wahl wurde beschlossen.