Beschluss: ungeändert beschlossen

Ab diesem Punkt übernimmt Herr Kröll als Vertreter des Stadtverordnetenvorstehers die Sitzung.

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Die Stadtverordnetenversammlung wählt gem. § 61 Absatz 2 HGO Frau Nora Wölke zur Schriftführerin.

Als stellvertretende Schriftführer/in werden:

1.    Herr Tobias Wengorsch

2.    Frau Michaela Lehr

gewählt.

 

 

Begründung:

Gem. den Regelungen des § 61 Absatz 2 HGO können Gemeindevertreter oder Gemeindebedienstete zu Schriftführer/-innen gewählt werden.

Die Wahl erfolgt durch einen einheitlichen Wahlvorschlag (z.B. diese Vorlage). Sofern kein einheitlicher Wahlvorschlag vorliegt, werden die Stellen gemäß § 55 IV HGO verteilt. Gewählt wird schriftlich und geheim auf Grund von Wahlvorschlägen (z.B. diese Vorlage). Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden.

Durch diese Vorlage erfolgt die Beschlussfassung über einen einheitlichen Wahlvorschlag, zu dem der einstimmige Beschluss der Gemeindevertretung über die Annahme erforderlich ist.

Finanzielle Auswirkungen:

./.

 


Abstimmungsergebnis:

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

9

7

5

3

2

2

1

29

Nein-Stimmen

Enthaltungen