Ab diesem Punkt übernimmt Herr Kröll als Vertreter des
Stadtverordnetenvorstehers die Sitzung.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt gem. § 61 Absatz
2 HGO Frau Nora Wölke zur Schriftführerin.
Als stellvertretende Schriftführer/in werden:
1.
Herr Tobias
Wengorsch
2.
Frau Michaela
Lehr
gewählt.
Begründung:
Gem. den Regelungen des § 61
Absatz 2 HGO können Gemeindevertreter oder Gemeindebedienstete zu
Schriftführer/-innen gewählt werden.
Die Wahl erfolgt durch einen
einheitlichen Wahlvorschlag (z.B. diese Vorlage). Sofern kein einheitlicher
Wahlvorschlag vorliegt, werden die Stellen gemäß § 55 IV HGO verteilt. Gewählt
wird schriftlich und geheim auf Grund von Wahlvorschlägen (z.B. diese Vorlage).
Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt
werden.
Durch diese Vorlage erfolgt
die Beschlussfassung über einen einheitlichen Wahlvorschlag, zu dem der
einstimmige Beschluss der Gemeindevertretung über die Annahme erforderlich ist.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Abstimmungsergebnis:
FW |
CDU |
SPD |
Grüne |
BfL |
FBLL |
FDP |
Summe |
|
Ja-Stimmen |
9 |
7 |
5 |
3 |
2 |
2 |
1 |
29 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |