Der stellv. Stv. Kröll erläutert, dass laut HGO das Benennungsverfahren möglich ist. Im Benennungsverfahren bekommt jede Fraktion pro Ausschuss einen Zettel und benennt die Mitglieder.


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Benennungsverfahren durchzuführen.


Abstimmungsergebnis:

FW

CDU

SPD

Grüne

BfL

FBLL

FDP

Summe

Ja-Stimmen

9

7

5

3

2

2

1

29

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Im Anschluss hieran benennen die Fraktionen ihre Vertreter.