Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Laubach und den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuß den Antrag die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender Diskussion und Abwägung der bislang vorgelegten Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen (Synopse, Seite 1-15) als Stellungnahmen der Stadt Laubach.
  2. Der Bebauungsplan wird gemäß (1) redaktionell geändert.
  3. Der Umweltbericht bleibt unverändert.

  4. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den gemäß Punkt 2 geänderten Bebauungsplan "Schottener Straße" am östlichen Rand der Kernstadt Laubach einschließlich der Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 5 HGO und § 81 HBO als Satzung und die Begründung einschließlich des Umweltberichtes dazu.
  5. Der vorliegende Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB- nach der Rechtswirksamkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes im entsprechenden Bereich- ortsüblich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Beschlussfassung:

Der Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss stimmt der Beschlussvorlage, Stadtverordneten-Drucksache Nr. 28/2006, einstimmig zu.


Abstimmungsergebnis:

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

2

2

1

1

-

1

7

Nein-Stimmen

-

-

-

-

-

-

-

Enthaltungen

-

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