Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Werner Lind, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Gonterskirchen, gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Neubesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen  und 1. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichtes Laubach IV für die Dauer von 10 Jahren dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor. Desweiteren wird Herr Erwin Parr, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Ruppertsburg, gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Wiederbesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichtes Laubach IV für die Dauer von 5 Jahren, vorgeschlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FW

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

8

6

10

5

1

2

32

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen