Herr Stv. Dr. Häbel
erläutert den Ergänzungsantrag der Fraktionen Freie Wähler und Bündnis 90/ Die
Grünen zum Antrag des Magistrats auf Beitritt zum Zweckverband Sozialer Wohnungsbau.
An der Beratung über den
Ergänzungsantrag beteiligen sich die Herren Stv. Roeschen, Frank, Kröll, Köhler,
Semmler, Gontum und Dr. Häbel sowie Herr Bürgermeister Klug und Herr Stadtrat
Teubner-Damster. Es wird sich darauf geeinigt, dass die Punkte des
Ergänzungsantrages einzeln abgestimmt werden.
Beschlussantrag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt das
vorgelegte Konzept zur „Kooperation des Landkreises mit anderen Kommunen sowie
Bau- und Siedlungsgenossenschaften bzw. Unternehmen des sozialen Wohnungsbaus,
um die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum zu fördern“ zustimmend zur
Kenntnis und beschließt die nach diesem Konzept vorgeschlagene Gründung eines
Zweckverbandes bzw. den Beitritt.
2.
Der dem Konzept beigefügte Satzungsentwurf
dient als Grundlage für die Vereinbarung mit den anderen
Zweckverbandsmitgliedern und kann in erforderlichem Maße angepasst werden,
sofern damit keine grundlegenden Regelungen in eine dem ursprünglichen Sinn
bzw. verfolgten Zweck entgegenstehende Fassung geändert werden. Ergänzungen
zur Erreichung der verfolgten Ziele der Kooperation sind ebenfalls zulässig.
Die mit den anderen Zweckverbandsmitgliedern vereinbarte endgültige Fassung
wird der Stadtverordnetenversammlung zu gegebener Zeit vorgelegt.
3.
Die Stadt Laubach erbringt maximal 5.000 € als
Stammkapitaleinlage. Das endgültige Stammkapital und der Stammkapitalanteil der
Stadt ergeben sich aufgrund der Anzahl der weiteren Zweckverbandmitglieder und
deren Stammkapitalanteile. Das Stammkapital des Zweckverbandes beträgt bei
Gründung maximal 100.000 €.
4.
Die Stadtverordnetenversammlung wählt gem. §
15 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (KGG) Herrn Peter Klug als
Vertreter der Stadt und Herrn Hans-Georg Teubner-Damster als dessen Stellvertreter für die
Verbandsversammlung.
5.
Im Nachtrags-Haushaltsplan für das Jahr 2016
werden die erforderlichen Mittel im Produkt 16.612.01/0325.84400000
bereitgestellt.
6.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass
der Kreistag die Gründung des Zweckverbandes beschließt und keine zu
beteiligende Stelle die Gründung untersagt.
7.
Die
Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung beschließt die Gründung der
Firma „Sozialer Wohnungsbau und Strukturförderung im Landkreis Gießen GmbH“
oder die „Sozialer Wohnungsbau und Strukturförderung im Landkreis Gießen
AöR“, sofern das Regierungspräsidium der Gründung des “Zweckverbandes
sozialer Wohnungsbau und Strukturförderung im Landkreis Gießen“ entsprechend
den grundlegenden Inhalten dieser aktuellen Vorlage nicht zustimmt oder wenn ein Zweckverband
unter Berücksichtigung der Forderungen des Regierungspräsidiums nicht realisierbar
ist.
8.
Die wesentlichen Merkmale dieser
GmbH oder dieser gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts ergeben sich
ebenfalls aus dem „Konzept zur Kooperation des Landkreises mit anderen Kommunen
sowie Bau- und Siedlungsgenossenschaften bzw. Unternehmen des sozialen
Wohnungsbaus, um die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum zu fördern“
und aus dem Satzungsentwurf für die Gründung des Zweckverbandes , wobei
den gesetzlichen Vorgaben für eine GmbH oder einer Anstalt des öffentlichen
Rechts Rechnung zu tragen ist. Die gemäß Ziffer 4 des ursprünglichen
Beschlussantrages erfolgte Wahl des Vertreters/ der Vertreterin gilt für das
jeweilige Gremium der GmbH bzw. der gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts
entsprechend.
9.
Auch der nachrangige Beschluss
zur Gründung einer GmbH oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts steht unter
dem Vorbehalt, dass keine zu beteiligende Stelle die Gründung untersagt. Der
Beschluss erfolgt auch vorbehaltlich einer abschließenden Beurteilung und
Gewährleistung der Voraussetzung für eine wirtschaftliche Betätigung.
Ergänzungsantrag der Fraktionen Freie Wähler und Bündnis 90/
Die Grünen:
1)
Der Magistrat wird beauftragt,
das in der Anlage beigefügte Förderprogramm bei der KfW zu beantragen
mindestens für die Innenstadt/Altstadt, bei Interesse einzelner Orte und im
Falle der Genehmigung auch für Interessierte Dörfer mit dem Ziel, im Rathaus
einen kompetenten „Kümmerer“ für die Innenentwicklung und das Leerstandsmanagement
im Quartier des bzw. der Ortskerne zu bekommen, der auch den nötigen zeitlichen
Freiraum zur Erledigung der anspruchsvollen Aufgaben hat.
2)
Der Magistrat wird beauftragt und ermächtigt, im Zuge
eines aktiven Leestandsmanagements bereits jetzt Kaufverhandlungen für bis zu
10 leerstehende Objekte bzw. Grundstücke in Ortskerenen der Großgemeinde bis zu
einer max. Kaufsumme von 500.000,-€ zu führen, um nach zeitnahmer Gründung des
kreisweiten Zweckverbands sozialer Wohnungsbau keine zeit unnötig zu verlieren
und handlungsfähig zu sein.
Die
Objekte bzw. Grundstücke sollten geeignet sein, im Zuge einer Sanierung oder
eines Abrisses bzw. Neubebauung sozialen Wohnungsbau aufzunehmen. Ob die
Objekte dann tatsächlich gekauft werden, enscheidet entweder der Zweckverband
oder nach seiner Neukonstitution die Stadtverordnetenversammlung im Frühsommer,
ggf. unter Verweis auf einen Nachtragshaushalt.
Die
Objekte können dann entweder in Eigenregie mit Fördermitteln oder mithilfe des
Zweckverbandes oder der eigenen Baugenossenschaft saniert oder abgerissen bzw.
im Falle von Baulückern neu bebaut werden. Der zu verhandelnde Kaufpreis sollte
gutachterliche oder ortsgerichtliche Wertgrenzen nicht überschreiten. Der
Magistrat wird ausdrücklich ermächtigt, Vorverträge abzuschließen unter
Vorbehalt der Gremienzustimmung.
3)
Der Magistrat wird beauftragt
ein Förderprogramm „Gewerblichen Leerstand in der Innenstadt Laubach zu
beseitigen“ aufzulegen analog zum erfolgreichen Altbautenzuschuss.
Ziel ist es, mithilfe von Zuschüssen von 50% der nachgewiesenen
Baukosten (höchstens 5.000 €) leerstehende Ladenlokale in der Innenstadt in
Wohnraum umzuwandeln. Das Programm wird zunächst probeweise für zwei Jahre und
mit einer Höchstsumme von 50.000,-€ ausgeschrieben.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmung
über die Beschlussvorlage 816/2015:
|
SPD |
CDU |
FW |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
8 |
|
11 |
5 |
1 |
1 |
26 |
Nein-Stimmen |
|
|
|
|
|
1 |
1 |
Enthaltungen |
|
6 |
|
|
|
|
6 |
Abstimmung
über Punkt 1 des Ergänzungsantrages:
|
SPD |
CDU |
FW |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
8 |
6 |
11 |
5 |
|
1 |
31 |
Nein-Stimmen |
|
|
|
|
|
1 |
1 |
Enthaltungen |
|
|
|
|
1 |
|
1 |
Abstimmung
über Punkt 2 des Ergänzungsantrages:
|
SPD |
CDU |
FW |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
8 |
5 |
11 |
5 |
1 |
1 |
31 |
Nein-Stimmen |
|
|
|
|
|
1 |
1 |
Enthaltungen |
|
1 |
|
|
|
|
1 |
Abstimmung
über Punkt 3 des Ergänzungsantrages:
|
SPD |
CDU |
FW |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
6 |
|
11 |
5 |
1 |
1 |
24 |
Nein-Stimmen |
1 |
6 |
|
|
|
|
7 |
Enthaltungen |
1 |
|
|
|
|
1 |
2 |