Beschluss: geändert beschlossen

Herr Stv. Dr. Häbel erläutert den Ergänzungsantrag der Fraktionen Freie Wähler und Bündnis 90/ Die Grünen zum Antrag des Magistrats auf Beitritt zum Zweckverband Sozialer Wohnungsbau.

An der Beratung über den Ergänzungsantrag beteiligen sich die Herren Stv. Roeschen, Frank, Kröll, Köhler, Semmler, Gontum und Dr. Häbel sowie Herr Bürgermeister Klug und Herr Stadtrat Teubner-Damster. Es wird sich darauf geeinigt, dass die Punkte des Ergänzungsantrages einzeln abgestimmt werden.

 


Beschlussantrag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.    Die Stadtverordnetenversammlung nimmt das vorgelegte Konzept zur „Kooperation des Land­kreises mit anderen Kommunen sowie Bau- und Siedlungsgenossenschaften bzw. Unternehmen des sozialen Wohnungsbaus, um die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum zu fördern“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt die nach diesem Konzept vorgeschlagene Gründung eines Zweckverbandes bzw. den Beitritt.

 

2.    Der dem Konzept beigefügte Satzungsentwurf dient als Grundlage für die Vereinbarung mit den anderen Zweckverbandsmitgliedern und kann in er­forderlichem Maße angepasst werden, sofern damit keine grundlegenden Regelungen in eine dem ursprünglichen Sinn bzw. verfolgten Zweck ent­gegenstehende Fassung geändert werden. Ergänzungen zur Erreichung der verfolgten Ziele der Kooperation sind ebenfalls zulässig. Die mit den ande­ren Zweckverbandsmitgliedern vereinbarte endgültige Fassung wird der Stadtverordnetenversammlung zu gegebener Zeit vorgelegt.

 

3.    Die Stadt Laubach erbringt maximal 5.000 € als Stammkapitaleinlage. Das endgültige Stammkapital und der Stammkapitalanteil der Stadt ergeben sich aufgrund der Anzahl der weiteren Zweckverbandmitglieder und deren Stammkapitalanteile. Das Stammkapital des Zweckverbandes beträgt bei Gründung maximal 100.000 €.

 

4.    Die Stadtverordnetenversammlung wählt gem. § 15 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (KGG) Herrn Peter Klug als Vertreter der Stadt und Herrn Hans-Georg Teubner-Damster  als dessen Stellvertreter für die Verbandsversammlung.

 

5.    Im Nachtrags-Haushaltsplan für das Jahr 2016 werden die erforderlichen Mittel im Produkt 16.612.01/0325.84400000 bereitgestellt.

 

6.    Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Kreistag die Gründung des Zweckverbandes beschließt und keine zu beteiligende Stelle die Gründung untersagt.

7.    Die Gemeindevertretung/Stadtverordnetenversammlung beschließt die Gründung der Firma „Sozialer Wohnungsbau und Strukturförderung im Landkreis Gießen GmbH“ oder die „Sozialer Wohnungsbau und Strukturförderung im Landkreis Gießen AöR“,  sofern das Regierungspräsidium der Gründung des “Zweckverbandes sozialer Wohnungsbau und Strukturförderung im Landkreis Gießen“ entsprechend den grundlegenden Inhalten dieser aktuellen Vorlage  nicht zustimmt oder wenn ein Zweckverband unter Berücksichtigung der Forderungen des Regierungspräsidiums nicht realisierbar ist.

8.    Die wesentlichen Merkmale dieser GmbH oder dieser gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts ergeben sich ebenfalls aus dem „Konzept zur Kooperation des Landkreises mit anderen Kommunen sowie Bau- und Siedlungsgenossenschaften bzw. Unternehmen des sozialen  Wohnungsbaus, um die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum zu fördern“  und aus dem Satzungsentwurf für die Gründung des Zweckverbandes , wobei den gesetzlichen Vorgaben für eine GmbH oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts Rechnung zu tragen ist. Die gemäß Ziffer 4 des ursprünglichen Beschlussantrages erfolgte Wahl des Vertreters/ der Vertreterin gilt für das jeweilige Gremium der GmbH bzw. der gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts entsprechend.

9.    Auch der nachrangige Beschluss zur Gründung einer GmbH oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts steht unter dem Vorbehalt, dass keine zu beteiligende Stelle die Gründung untersagt. Der Beschluss erfolgt auch vorbehaltlich einer abschließenden Beurteilung und Gewährleistung der Voraussetzung für eine wirtschaftliche Betätigung.

 

 

 

Ergänzungsantrag der Fraktionen Freie Wähler und Bündnis 90/ Die Grünen:

 

1)    Der Magistrat wird beauftragt, das in der Anlage beigefügte Förderprogramm bei der KfW zu beantragen mindestens für die Innenstadt/Altstadt, bei Interesse einzelner Orte und im Falle der Genehmigung auch für Interessierte Dörfer mit dem Ziel, im Rathaus einen kompetenten „Kümmerer“ für die Innenentwicklung und das Leerstandsmanagement im Quartier des bzw. der Ortskerne zu bekommen, der auch den nötigen zeitlichen Freiraum zur Erledigung der anspruchsvollen Aufgaben hat.

 

2)    Der Magistrat wird beauftragt und ermächtigt, im Zuge eines aktiven Leestandsmanagements bereits jetzt Kaufverhandlungen für bis zu 10 leerstehende Objekte bzw. Grundstücke in Ortskerenen der Großgemeinde bis zu einer max. Kaufsumme von 500.000,-€ zu führen, um nach zeitnahmer Gründung des kreisweiten Zweckverbands sozialer Wohnungsbau keine zeit unnötig zu verlieren und handlungsfähig zu sein.

Die Objekte bzw. Grundstücke sollten geeignet sein, im Zuge einer Sanierung oder eines Abrisses bzw. Neubebauung sozialen Wohnungsbau aufzunehmen. Ob die Objekte dann tatsächlich gekauft werden, enscheidet entweder der Zweckverband oder nach seiner Neukonstitution die Stadtverordnetenversammlung im Frühsommer, ggf. unter Verweis auf einen Nachtragshaushalt.

Die Objekte können dann entweder in Eigenregie mit Fördermitteln oder mithilfe des Zweckverbandes oder der eigenen Baugenossenschaft saniert oder abgerissen bzw. im Falle von Baulückern neu bebaut werden. Der zu verhandelnde Kaufpreis sollte gutachterliche oder ortsgerichtliche Wertgrenzen nicht überschreiten. Der Magistrat wird ausdrücklich ermächtigt, Vorverträge abzuschließen unter Vorbehalt der Gremienzustimmung.

 

3)    Der Magistrat wird beauftragt ein Förderprogramm „Gewerblichen Leerstand in der Innenstadt Laubach zu beseitigen“ aufzulegen analog zum erfolgreichen Altbautenzuschuss.

Ziel ist es, mithilfe von Zuschüssen von 50% der nachgewiesenen Baukosten (höchstens 5.000 €) leerstehende Ladenlokale in der Innenstadt in Wohnraum umzuwandeln. Das Programm wird zunächst probeweise für zwei Jahre und mit einer Höchstsumme von 50.000,-€ ausgeschrieben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmung über die Beschlussvorlage 816/2015:

 

SPD

CDU

FW

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

8

 

11

5

1

1

26

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

1

1

Enthaltungen

 

6

 

 

 

 

6

 

 

Abstimmung über Punkt 1 des Ergänzungsantrages:

 

SPD

CDU

FW

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

8

6

11

5

 

1

31

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

1

1

Enthaltungen

 

 

 

 

1

 

1

 

Abstimmung über Punkt 2 des Ergänzungsantrages:

 

SPD

CDU

FW

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

8

5

11

5

1

1

31

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

1

1

Enthaltungen

 

1

 

 

 

 

1

 

 

Abstimmung über Punkt 3 des Ergänzungsantrages:

 

SPD

CDU

FW

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

6

 

11

5

1

1

24

Nein-Stimmen

1

6

 

 

 

 

7

Enthaltungen

1

 

 

 

 

1

2