Herr Stv. Lang fragt an, ob die Stadt Laubach bzgl. des Verkaufs des „Bunten Hund“ nicht ein Vorkaufsrecht hat und bittet zu prüfen, ob es sinnvoll wäre, von diesem Gebrauch zu machen und des „Bunten Hund“ kauft.

 

Die Frage von Herrn Stv. Lang wird schriftlich beantwortet.

 

 

Herr Stv. Frank stellt folgende Fragen bzgl. des Breitbandkonzerns:

  1. Welche Arbeiten und Maßnahmen oder technische Einrichtungen, insbes. Leitungen sind auf dem Gebiet der Stadt Laubach und den Stadtteilen durchgeführt oder hergestellt worden?
  2. Welchen Wert hatten die Arbeiten und Leistungen?
  3. Wurden diese Arbeiten entsprechend den Regeln für die Vergabe von Lieferung und Leistungen öffentlicher Körperschaften ausgeschrieben?
  4. Falls 3. verneint wird, welche Gründe waren für den Verzicht auf die Ausschreibung maßgebend?
  5. Falls 3 bejaht wird, welches Ergebnis hatten die Ausschreibungen?
  6. Welche Breitbandgesellschaft hat den Vertrag mit der Deutschen Telekom AG abgeschlossen? Gibt es nur einen Vertrag über eine Einrichtung, oder welche rechtlichen Beziehungen bestehen zwischen der Breitband Gießen Gruppe und der Telekom?
  7. Ist man sich bewusst, dass angesichts der garantierten Mindestverzinsung für den Betrag von 12.000,-€ einiges dafür spricht, dass es sich nicht um eine Erhöhung des Eigenkapitals durch Erhöhung einer Rücklage, sondern um Kreditgewährung eines Dritten handelt?
  8. Auf welche Weise wird gewährleistet, dass das bisher der Beteiligung Breitband GmbH zu Verfügung gestellte Geld von 6.000,-€ einschl. der möglicherweis geleisteten 12.000,-€ auch zweckentsprechend verwendet wird? Gibt es Kontrollen oder Kontrolleinrichtungen und welches Ergebnis hatten die Kontrollen/ Überprüfungen oder handelt es sich bei diesen Geldern um verlorene Zuschüsse?

 

Herr Stv. Frank stellt folgende Fragen bzgl. der Rechtsbeziehung Stadt Laubach und Stadtwaldstiftung:

  1. Welche Verträge sind zwischen der Stadt Laubach und der Stadtwaldstiftung geschlossen worden?
  2. In welcher Form wurden die Verträge zwischen der Stadtwaldstiftung und der Stadt Laubach geschlossen (mündlich, schriftlich, beglaubigt oder notariell beurkundet)?
  3. Wer hat für die Stadt Laubach die Verträge geschlossen bzw. unterschrieben und wer für die Stadtwaldstiftung?
  4. Über welche Angelegenheiten und Rechtsgegenstände bzw. welche Lieferungen und Leistungen wurden diese Verträge geschlossen?
  5. Welchen Leistungsumfang hatten oder haben die in den Verträgen geregelten Leistungen und Lieferungen?

 

Herr Stv. Frank stellt folgende Fragen bzgl. der Stadtwaldstiftung:

  1. Die Stadtwaldstiftung soll Grundstücke im Wert von 86.000,-€ erworben haben. Trifft das zu?
  2. Wo bzw. in welcher Gemarkung sind diese Grundstücke erworben worden?
  3. Ist den Verantwortlichen bekannt, dass die Überschüsse aus der Bewirtschaftung des Stiftungskapitals, also das Nießbrauchrechtes, für gemeinnützige Zwecke zu verwenden sind und nicht  für eine Thesaurierung?
  4. Ist den Verantwortlichen bewusst, dass hierdurch die Gemeinnützigkeit einer Stiftung gefährdet wird?
  5. Aus welchen wirtschaftlichen Gründen wurde an Stelle einer Verwendung für gemeinnützige Zwecke ein Vermögensgegenstand in einer fremden Gemarkung gekauft?

 

Herr Stv. Frank stellt folgende Frage bzgl. der Dorfschmiede Freienseen:

  1. Welches Ergebnis hatte das Gespräch bei der Leitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau am 18.12.2015 in Darmstadt bzgl. der Umgruppierung der dinglichen Absicherung des Kredites der Wirtschafts- und Infrastrukturbank in Höhe von 694.000,-€?
  2. Hat die evangelische Kirchengemeinde Freienseen das Grundstück der Dorfschmiede GmbH wieder zurück erhalten? Hat es in Folge dessen Änderungen am Gesellschaftsvertrag der Dorfschmiede GmbH gegeben?
  3. Wurde ein Erbbaugrundbuch begründet und die Grundschuld dort zu Lasten der Erbbauberechtigten, also der Dorfschmiede GmbH eingetragen. 

 

Die Fragen von Herrn Stv. Frank werden schriftlich beantwortet.

 

 

Herr Stv. Luckert fragt, wie lange es laut Satzung dauern darf, bis das Protokoll der Stadtverordnetensitzung vorgelegt wird. Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn antwortet, dass das Protokoll laut Geschäftsordnung ab dem 10. Tag nach der Sitzung vorgelegt werden muss.

Herr Stv. Luckert fragt nach, warum diese Frist beim Protokoll der letzten Sitzung nicht eingehalten worden sei.

Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn antwortet, dass er prüfen werde, warum das Protokoll verspätet vorgelegt wurde.

 

 

Herr Stv. Jäger stellt folgende Fragen an den Bürgermeister:

-       Wann die 30er-Zone in der Hungener Straße aufgehoben wird.

-       Die LKWs, die nun Material für den Radweg liefern, ziehen die Feldwege in Mittleidenschaft. Wurde dies bei der Planung des Radweges berücksichtig?

-        

Die Fragen von Herrn. Stv. Jäger werden schriftlich beantwortet.

 

 

Herr Stv. Semmler berichtet, dass Herr Wagner vor Beginn der Sitzung geäußert habe, dass man am besten alle Kindergärten schließe, um die Feuerwehr zu bezahlen. Herr Stv. Semmler fragt, an ob diese Äußerung die Meinung des Magistrats wiedergebe.

Herr Bürgermeister Klug antwortet, dass es sich dabei um eine persönliche Äußerung handle und nicht die Meinung des Magistrats wiedergebe.

 

 

Herr Stv. Mersmann fragt an, wie der Stand zur Einrichtung der Gedenktafeln für die Opfer des 2. Weltkriegs ist.

Herr Bürgermeister Klug antwortet, dass der Künstler, der bereits die Tafel vor dem Rathaus gefertigt hatte, ein Angebot dazu erstellt hat. Es wurde ein Gespräch mit der Denkmalbehörde über den Standtort geführt. Der Standtort am alten Kriegerdenkmal wurde abgelehnt. Es wäre jedoch möglich, dort Tafeln anzubringen. Die Kosten würden sich auf ca. 12.000,- € belaufen. Ein Teil der Summe sollte über Spenden gedeckt werden. Herr Erberhart Roeschen wollte sich der Angelegenheit  annehmen und auch ein Gespräch mit dem Grafen Solms-Laubach führen. Bisher gibt es keine Informationen, ob Gespräche stattgefunden haben.

 

Des Weiteren fragt Herr Stv. Mersmann nach der Höhe der zu erwartenden Ausgleichszahlungen an die HLG.

Herr Bürgermeister Klug antwortet, dass eine Kalkulation mit verschiedenen Annahmen vorliegt. Für das Gewerbegebiet wurde noch keine Rückstellung gebildet, da dies noch erfolgen wird sobald das Defizit genauer geschätzt werden kann. Für Am Weinberg ist im Haushalt eine Defizit über 700.000,-€ eingestellt. Das aktuelle Defizit Am Weinberg beträgt laut HLG 2 Mio. €. Abzüglich unserer Rückstellung von 700.000,-€ ergeben sich 1,3 Mio. €. Dieser Betrag ergibt sich jedoch nur, weil für das Gebiet Am Weinberg der Kreisel komplett eingerechnet wurde.  In den nächsten Jahren werden die Verträge angepasst. Ferner verringert sich diese Summe, da das Eigentum von Straße und Versorgungsleitungen in das Eigentum der Stadt Laubach übergehen. Die Stadtwerke müssen hierfür auch eine Rückstellung bilden.