Sitzung: 17.02.2016 Stadtverordnetenversammlung
Herr
Stv. Lang fragt an, ob die Stadt Laubach bzgl. des Verkaufs des „Bunten Hund“
nicht ein Vorkaufsrecht hat und bittet zu prüfen, ob es sinnvoll wäre, von
diesem Gebrauch zu machen und des „Bunten Hund“ kauft.
Die
Frage von Herrn Stv. Lang wird schriftlich beantwortet.
Herr
Stv. Frank stellt folgende Fragen bzgl. des Breitbandkonzerns:
- Welche Arbeiten und Maßnahmen oder
technische Einrichtungen, insbes. Leitungen sind auf dem Gebiet der Stadt
Laubach und den Stadtteilen durchgeführt oder hergestellt worden?
- Welchen Wert hatten die Arbeiten und
Leistungen?
- Wurden diese Arbeiten entsprechend den
Regeln für die Vergabe von Lieferung und Leistungen öffentlicher
Körperschaften ausgeschrieben?
- Falls 3. verneint wird, welche Gründe
waren für den Verzicht auf die Ausschreibung maßgebend?
- Falls 3 bejaht wird, welches Ergebnis
hatten die Ausschreibungen?
- Welche Breitbandgesellschaft hat den
Vertrag mit der Deutschen Telekom AG abgeschlossen? Gibt es nur einen
Vertrag über eine Einrichtung, oder welche rechtlichen Beziehungen
bestehen zwischen der Breitband Gießen Gruppe und der Telekom?
- Ist man sich bewusst, dass angesichts
der garantierten Mindestverzinsung für den Betrag von 12.000,-€ einiges
dafür spricht, dass es sich nicht um eine Erhöhung des Eigenkapitals durch
Erhöhung einer Rücklage, sondern um Kreditgewährung eines Dritten handelt?
- Auf welche Weise wird gewährleistet,
dass das bisher der Beteiligung Breitband GmbH zu Verfügung gestellte Geld
von 6.000,-€ einschl. der möglicherweis geleisteten 12.000,-€ auch
zweckentsprechend verwendet wird? Gibt es Kontrollen oder
Kontrolleinrichtungen und welches Ergebnis hatten die Kontrollen/ Überprüfungen
oder handelt es sich bei diesen Geldern um verlorene Zuschüsse?
Herr
Stv. Frank stellt folgende Fragen bzgl. der Rechtsbeziehung Stadt Laubach und
Stadtwaldstiftung:
- Welche Verträge sind zwischen der Stadt
Laubach und der Stadtwaldstiftung geschlossen worden?
- In welcher Form wurden die Verträge
zwischen der Stadtwaldstiftung und der Stadt Laubach geschlossen
(mündlich, schriftlich, beglaubigt oder notariell beurkundet)?
- Wer hat für die Stadt Laubach die
Verträge geschlossen bzw. unterschrieben und wer für die
Stadtwaldstiftung?
- Über welche Angelegenheiten und
Rechtsgegenstände bzw. welche Lieferungen und Leistungen wurden diese
Verträge geschlossen?
- Welchen Leistungsumfang hatten oder
haben die in den Verträgen geregelten Leistungen und Lieferungen?
Herr
Stv. Frank stellt folgende Fragen bzgl. der Stadtwaldstiftung:
- Die Stadtwaldstiftung soll Grundstücke
im Wert von 86.000,-€ erworben haben. Trifft das zu?
- Wo bzw. in welcher Gemarkung sind diese
Grundstücke erworben worden?
- Ist den Verantwortlichen bekannt, dass
die Überschüsse aus der Bewirtschaftung des Stiftungskapitals, also das
Nießbrauchrechtes, für gemeinnützige Zwecke zu verwenden sind und nicht für eine Thesaurierung?
- Ist den Verantwortlichen bewusst, dass
hierdurch die Gemeinnützigkeit einer Stiftung gefährdet wird?
- Aus welchen wirtschaftlichen Gründen
wurde an Stelle einer Verwendung für gemeinnützige Zwecke ein
Vermögensgegenstand in einer fremden Gemarkung gekauft?
Herr
Stv. Frank stellt folgende Frage bzgl. der Dorfschmiede Freienseen:
- Welches Ergebnis hatte das Gespräch bei
der Leitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau am 18.12.2015 in
Darmstadt bzgl. der Umgruppierung der dinglichen Absicherung des Kredites
der Wirtschafts- und Infrastrukturbank in Höhe von 694.000,-€?
- Hat die evangelische Kirchengemeinde
Freienseen das Grundstück der Dorfschmiede GmbH wieder zurück erhalten?
Hat es in Folge dessen Änderungen am Gesellschaftsvertrag der Dorfschmiede
GmbH gegeben?
- Wurde ein Erbbaugrundbuch begründet und
die Grundschuld dort zu Lasten der Erbbauberechtigten, also der
Dorfschmiede GmbH eingetragen.
Die
Fragen von Herrn Stv. Frank werden schriftlich beantwortet.
Herr
Stv. Luckert fragt, wie lange es laut Satzung dauern darf, bis das Protokoll
der Stadtverordnetensitzung vorgelegt wird. Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn
antwortet, dass das Protokoll laut Geschäftsordnung ab dem 10. Tag nach der
Sitzung vorgelegt werden muss.
Herr
Stv. Luckert fragt nach, warum diese Frist beim Protokoll der letzten Sitzung
nicht eingehalten worden sei.
Herr
Stadtverordnetenvorsteher Kühn antwortet, dass er prüfen werde, warum das Protokoll
verspätet vorgelegt wurde.
Herr
Stv. Jäger stellt folgende Fragen an den Bürgermeister:
-
Wann die 30er-Zone in der Hungener Straße aufgehoben wird.
-
Die LKWs, die nun Material für den Radweg liefern, ziehen die Feldwege
in Mittleidenschaft. Wurde dies bei der Planung des Radweges berücksichtig?
-
Die
Fragen von Herrn. Stv. Jäger werden schriftlich beantwortet.
Herr
Stv. Semmler berichtet, dass Herr Wagner vor Beginn der Sitzung geäußert habe,
dass man am besten alle Kindergärten schließe, um die Feuerwehr zu bezahlen.
Herr Stv. Semmler fragt, an ob diese Äußerung die Meinung des Magistrats
wiedergebe.
Herr
Bürgermeister Klug antwortet, dass es sich dabei um eine persönliche Äußerung
handle und nicht die Meinung des Magistrats wiedergebe.
Herr
Stv. Mersmann fragt an, wie der Stand zur Einrichtung der Gedenktafeln für die
Opfer des 2. Weltkriegs ist.
Herr
Bürgermeister Klug antwortet, dass der Künstler, der bereits die Tafel vor dem
Rathaus gefertigt hatte, ein Angebot dazu erstellt hat. Es wurde ein Gespräch
mit der Denkmalbehörde über den Standtort geführt. Der Standtort am alten
Kriegerdenkmal wurde abgelehnt. Es wäre jedoch möglich, dort Tafeln
anzubringen. Die Kosten würden sich auf ca. 12.000,- € belaufen. Ein Teil der
Summe sollte über Spenden gedeckt werden. Herr Erberhart Roeschen wollte sich
der Angelegenheit annehmen und auch ein Gespräch mit dem Grafen
Solms-Laubach führen. Bisher gibt es keine Informationen, ob Gespräche
stattgefunden haben.
Des
Weiteren fragt Herr Stv. Mersmann nach der Höhe der zu erwartenden Ausgleichszahlungen
an die HLG.
Herr
Bürgermeister Klug antwortet, dass eine Kalkulation mit verschiedenen Annahmen
vorliegt. Für das Gewerbegebiet wurde noch keine Rückstellung gebildet, da dies
noch erfolgen wird sobald das Defizit genauer geschätzt werden kann. Für Am
Weinberg ist im Haushalt eine Defizit über 700.000,-€ eingestellt. Das aktuelle
Defizit Am Weinberg beträgt laut HLG 2 Mio. €. Abzüglich unserer Rückstellung
von 700.000,-€ ergeben sich 1,3 Mio. €. Dieser Betrag ergibt sich jedoch nur,
weil für das Gebiet Am Weinberg der Kreisel komplett eingerechnet wurde.
In den nächsten Jahren werden die Verträge angepasst. Ferner verringert
sich diese Summe, da das Eigentum von Straße und Versorgungsleitungen in das
Eigentum der Stadt Laubach übergehen. Die Stadtwerke müssen hierfür auch eine
Rückstellung bilden.