Herr Bgm. Klug teilt den Ausschussmitgliedern mit, dass im Tarif der EKHN die Erzieherinnen nach E 7 bezahlt werden, der TVÖD sieht lediglich die Eingruppierung in S 6 vor.

Der Vergleich der Eingruppierungen (Bruttolohn) von Erzieherinnen im Gruppendienst ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.