Beschluss: zurückgestellt

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Vorlage 708/2015.

 

Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn erläutert, dass auf Grund der bisherigen Abstimmung zum Antrag nur die Kostenermittlung von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen werden kann. An der folgenden Diskussion über die Rechtslage beteiligen sich die Herren Stv. Ruppel und Semmler. Herr Stv. Ruppel beantragt, gemäß §43 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu beschließen, vom regulären Vorgehen abzuweichen. Es wird festgestellt, dass die Grundsätze der HGO gegen den Antrag sprechen. Daher zieht Herr Stv. Ruppel den Antrag wieder zurück.

 

Herr Stv. Semmler schlägt vor, dass die SPD-Fraktion die Mittelbereitstellung für den Ausbau des Bürgersteiges im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beantragt. Herr Stv. Roeschen stimmt diesem Vorschlag zu.