Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Vorlage 708/2015.
Herr Stadtverordnetenvorsteher
Kühn erläutert, dass auf Grund der bisherigen Abstimmung zum Antrag nur die
Kostenermittlung von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen
werden kann. An der folgenden Diskussion über die Rechtslage beteiligen sich die
Herren Stv. Ruppel und Semmler. Herr Stv. Ruppel beantragt, gemäß §43 Abs. 2 der
Geschäftsordnung zu beschließen, vom regulären Vorgehen abzuweichen. Es wird
festgestellt, dass die Grundsätze der HGO gegen den Antrag sprechen. Daher
zieht Herr Stv. Ruppel den Antrag wieder zurück.
Herr Stv. Semmler schlägt
vor, dass die SPD-Fraktion die Mittelbereitstellung für den Ausbau des
Bürgersteiges im Rahmen der Haushaltsplanberatungen beantragt. Herr Stv.
Roeschen stimmt diesem Vorschlag zu.