Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 761/2015.

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Detlef Neuhaus, geb. am 29.09.1957, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil  Münster, Unterpforte 16, gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Neubesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers  des Ortsgerichtes Laubach II dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FW

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

1

1

1

 

 

1

4

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

1

 

 

1