Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 759/2015.
Der Jahresabschluss zum 312.12.12009 wird Anfang
Oktober im Magistrat festgestellt. Auch der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wird
fristgerecht Ende des Jahres vorliegen. Die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2006 durch einen beauftragten Wirtschaftsprüfer ist abgeschlossen,und es
ist im 4. Quartal davon auszugehen, dass der Stadtverordnetenversammlung das
Prüfungsergebnis zugeleitet wird.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt das wesentliche
Ergebnis des Jahresabschlusses 2008 zur Kenntnis.
Er wird davon unterrichtet, dass der Magistrat die
Jahresrechnung zum 31.12.2008 im Entwurf festgestellt und den erstellten
Jahresabschluss an die Revision des Landkreises Gießen zwecks Prüfung gem. §
128 HGO weitergeleitet hat.
Für die in 2008 entstandenen überplanmäßigen
Aufwendungen in Höhe von insgesamt 336.102,23 € erteilt der Magistrat seine
Zustimmung. Von den überplanmäßigen Aufwendungen sind 284.646,29 € durch
entsprechende Mehreinnahmen und 51.455,94 € durch Einsparungen an anderer
Stelle gedeckt.