Beschluss: Kenntnis genommen

 

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 759/2015.

 

Der Jahresabschluss zum 312.12.12009 wird Anfang Oktober im Magistrat festgestellt. Auch der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wird fristgerecht Ende des Jahres vorliegen. Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2006 durch einen beauftragten Wirtschaftsprüfer ist abgeschlossen,und es ist im 4. Quartal davon auszugehen, dass der Stadtverordnetenversammlung das Prüfungsergebnis zugeleitet wird.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt das wesentliche Ergebnis des Jahresabschlusses 2008 zur Kenntnis.

Er wird davon unterrichtet, dass der Magistrat die Jahresrechnung zum 31.12.2008 im Entwurf festgestellt und den erstellten Jahresabschluss an die Revision des Landkreises Gießen zwecks Prüfung gem. § 128 HGO weitergeleitet hat.

Für die in 2008 entstandenen überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 336.102,23 € erteilt der Magistrat seine Zustimmung. Von den überplanmäßigen Aufwendungen sind 284.646,29 € durch entsprechende Mehreinnahmen und 51.455,94 € durch Einsparungen an anderer Stelle gedeckt.