Sitzung: 16.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Herr Bgm. Klug teilt auf die
Anfrage von Herrn Stv. Frank bzgl. der Beauftragung von Teerkolonnen in der
Großgemeinde Laubach mit, dass bei der Ausschreibung der Oberflächenbehandlung
durch die Stadt Laubach nur leistungsfähige Straßenbauunternehmen zugelassen
werden.
Der ergänzende Aktenvermerk
hierzu ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Herr Stv. Frank fragt an,
warum für die Überweisung von Ordnungswidrigkeiten auf dem Überweisungsträger
die Postbank Dortmund eingetragen ist.
Hierzu ist anzumerken, dass
aufgrund einer ordnungsgemäßen Zuordnung der eingehenden Zahlungen der
Bußgelder ein separates Konto – getrennt vom regulären Postbankkonto –
eingerichtet werden musste. Die wurde dann automatisch bei der Postbank
Dortmund angelegt. Hier fallen keine zusätzlichen Gebühren an.