Herr Bgm. Klug teilt auf die Anfrage von Herrn Stv. Frank bzgl. der Beauftragung von Teerkolonnen in der Großgemeinde Laubach mit, dass bei der Ausschreibung der Oberflächenbehandlung durch die Stadt Laubach nur leistungsfähige Straßenbauunternehmen zugelassen werden.

 

Der ergänzende Aktenvermerk hierzu ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Herr Stv. Frank fragt an, warum für die Überweisung von Ordnungswidrigkeiten auf dem Überweisungsträger die Postbank Dortmund eingetragen ist.

 

Hierzu ist anzumerken, dass aufgrund einer ordnungsgemäßen Zuordnung der eingehenden Zahlungen der Bußgelder ein separates Konto – getrennt vom regulären Postbankkonto – eingerichtet werden musste. Die wurde dann automatisch bei der Postbank Dortmund angelegt. Hier fallen keine zusätzlichen Gebühren an.