Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stv.-Drucksache Nr. 752/2015.

 


Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt  wie folgt:

 

  1. In der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse wird die folgende Formulierung als § 24a (Bürgerviertelstunde) neu eingefügt:

§ 24a Bürgerviertelstunde

(1)  Zu Beginn jeder Stadtverordnetensitzung findet eine „Fragestunde“ statt, in der Einwohnerinnen und Einwohner Fragen stellen können.

(2)  Fragen können an den Stadtverordnetenvorsteher, die Stadtverordneten oder den Magistrat gerichtet werden.

(3)  Die Zeit für die Anfragen soll in der Regel 15 Minuten nicht überschreiten. Der laufende Fragepunkt ist abzuschliessen. Danach weiter bestehende Fragen sind schriftlich einzureichen und werden schriftlich beantwortet.

(4)  Die Fragen können vorab in der Stadtverwaltung schriftlich eingereicht werden. Fragen, welche nicht direkt beantwortet werden können, werden der Fragestellerin bzw. dem Fragesteller schriftlich beantwortet und im Sitzungsdienstprogramm der Stadt Laubach veröffentlicht. Zugelassen sind nur kurze und präzise Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Laubach, die sich nicht auf einen Gegenstand der Tagesordnung beziehen. Eine Beratung findet nicht statt. Die Antworten werden inhaltlich nicht diskutiert.

(5)  Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller ist berechtigt, nach Beantwortung der Frage eine weitere Zusatzfrage zu stellen.

  1. Die Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FW

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

6

4

10

5

1

2

28

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen