Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Stv.-Drucksache Nr. 752/2015.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:
- In der Geschäftsordnung für
die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse wird die folgende
Formulierung als § 24a (Bürgerviertelstunde) neu eingefügt:
§ 24a Bürgerviertelstunde
(1)
Zu Beginn jeder Stadtverordnetensitzung findet eine „Fragestunde“
statt, in der Einwohnerinnen und Einwohner Fragen stellen können.
(2)
Fragen können an den Stadtverordnetenvorsteher, die
Stadtverordneten oder den Magistrat gerichtet werden.
(3)
Die Zeit für die Anfragen soll in der Regel 15 Minuten
nicht überschreiten. Der laufende Fragepunkt ist abzuschliessen. Danach weiter
bestehende Fragen sind schriftlich einzureichen und werden schriftlich
beantwortet.
(4)
Die Fragen können vorab in der Stadtverwaltung
schriftlich eingereicht werden. Fragen, welche nicht direkt beantwortet werden
können, werden der Fragestellerin bzw. dem Fragesteller schriftlich beantwortet
und im Sitzungsdienstprogramm der Stadt Laubach veröffentlicht. Zugelassen sind
nur kurze und präzise Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt
Laubach, die sich nicht auf einen Gegenstand der Tagesordnung beziehen. Eine
Beratung findet nicht statt. Die Antworten werden inhaltlich nicht diskutiert.
(5)
Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller ist berechtigt,
nach Beantwortung der Frage eine weitere Zusatzfrage zu stellen.
- Die Änderung tritt am Tage nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
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SPD |
CDU |
FW |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
6 |
4 |
10 |
5 |
1 |
2 |
28 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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