Antrag und Begründung ergeben
aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 729/2015.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
(1)
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2(1) BauGB den o.g. Bebauungsplan
auf einer Fläche von rd. 1,2 ha im Bereich südlich der Marburger Straße sowie
beidseitig des „Alten Schmelzweges“ zu ändern sowie im Wege der 1. Änderung auf
der verbleibenden Fläche vollständig und ersatzlos aufzuheben.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes sollen die
bauplanungsrechtliche Grundlagen für die Errichtung eines neuen
Feuerwehrgerätehauses sowie für die Bereitstellung von einigen wenigen
Wohnbaugrundstücken für den örtlichen Eigenbedarf geschaffen werden.
Aufgrund der nicht hinreichend vorhandenen Nachfrage
nach Baugrundstücken ist eine Erschließung und Baureifmachung der sonstigen mit
dem rechtskräftigen Bebauungsplanüberplanten Flächen nicht möglich; der Bebauungsplan
ist daher zur Schaffung einer Rechtsklarheit im sonstigen Teilbereich aufzuheben.
(2)
Das Plangebiet
liegt am südwestlichen Rand von Gonterskirchen südlich der Marburger Straße.
Der
vorläufige räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst (mit einer Fläche
von ca. 11.995 m2) die Flurstücke 174/1, 550/2, 189, 190, 193/1
(jeweils teilw.) und da vollständige Flst. 585 in der Flur 1 sowie das Flst. 39
(teilw.) in der Flur 5 der Gemarkung Gonterskirchen.
Im Bereich der Flurstücke 165/3, 174/1,189, 190,
193/1, 76, 539/1, 550/2 und 680 (jeweils teilweise), der vollständigen Flste.
188/1 und 551 in der Flur 1 sowie des Flste. 39 (teilw.) in der Flur 5 und im
Bereich des vollständigen Flsts. 40/1 in der Flur 4 der Gemarkung Gonterskirchen
wird der Bebauungsplan (mit einer Fläche von rd. 15.365 m2) aufgehoben.
(3)
Gemäß den
Bestimmungen des § 1(8) und § 2(4) BauGB ist für die Änderung und die Aufhebung
des Bebauungsplanes eine Umweltprüfung durchzuführen.
(4)
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung des Bauleitplanverfahrens
gemäß den Bestimmungen der §§ 3 und 4 BauGB.
(5)
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
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SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
8 |
8 |
10 |
4 |
1 |
2 |
33 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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1 |
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1 |