a)         Herr Bürgermeister Klug teilt mit, dass gemäß der HGO die Haushaltssatzung vor Beginn des neuen Haushaltsjahres zur Genehmigung bei dem Landkreis Gießen vorliegen muss. Dies bedeutet, dass der Haushalt 2016 in der Stadtverordnetensitzung am 30.09.2015 eingebracht und in der Sitzung am 06.11.2015 genehmigt werden muss.

 

b)         Herr Rück erläutert zunächst den Wertegang hinsichtlich des aktuellen Bebauungsplanes „Am Hutsberg“, der 2001 seine Rechtskraft erlangte, und den Grund der Aufhebung dieses Bebauungsplanes (Baurecht für die Flächen wird entzogen, da kein Bedarf an Wohnbauflächen besteht) und der jetzigen Aufstellung des neu überarbeiteten Bebauungsplanes (Neubau eines Feuerwehrgerätehauses). Danach stellt er den Planentwurf der 1. Änderung vor.

 

            Herr Jäger stellt die Frage, ob der Ortsbeirat über den Wegfall der Wohnbauflächen durch die Aufhebung des Bebauungsplanes in Kenntnis gesetzt wurde. Herr Klug kann diese Frage nicht beantworten.

 

            Es folgt eine Diskussion hinsichtlich des Erhaltes von Wohnbauflächen für den Stadtteil Gonterskirchen. Im Anschluss fassen die Mitglieder des Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschusses einstimmig folgende Empfehlung:

 

            In den neu aufzustellenden Bebauungsplan soll eine Teilfläche als Wohnbaugebiet mit ausgewiesen werden.

 

            Herr Rück wird einen für die Wohnbebauung sinnvollen Flächenbereich in die Planung miteinarbeiten. Diese neue Planung wird er dann im Ausschuss erneut vorstellen.


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

2

2

2

1

 

 

7

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen