Sitzung: 24.03.2015 Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss
a) Herr Bürgermeister Klug teilt mit, dass
gemäß der HGO die Haushaltssatzung vor Beginn des neuen Haushaltsjahres zur
Genehmigung bei dem Landkreis Gießen vorliegen muss. Dies bedeutet, dass der
Haushalt 2016 in der Stadtverordnetensitzung am 30.09.2015 eingebracht und in
der Sitzung am 06.11.2015 genehmigt werden muss.
b) Herr Rück erläutert zunächst den
Wertegang hinsichtlich des aktuellen Bebauungsplanes „Am Hutsberg“, der 2001
seine Rechtskraft erlangte, und den Grund der Aufhebung dieses Bebauungsplanes
(Baurecht für die Flächen wird entzogen, da kein Bedarf an Wohnbauflächen
besteht) und der jetzigen Aufstellung des neu überarbeiteten Bebauungsplanes
(Neubau eines Feuerwehrgerätehauses). Danach stellt er den Planentwurf der 1.
Änderung vor.
Herr Jäger stellt die Frage, ob der
Ortsbeirat über den Wegfall der Wohnbauflächen durch die Aufhebung des
Bebauungsplanes in Kenntnis gesetzt wurde. Herr Klug kann diese Frage nicht
beantworten.
Es folgt eine Diskussion
hinsichtlich des Erhaltes von Wohnbauflächen für den Stadtteil Gonterskirchen.
Im Anschluss fassen die Mitglieder des Umwelt-, Bau-, Planungs- und
Verkehrsausschusses einstimmig folgende Empfehlung:
In den neu aufzustellenden
Bebauungsplan soll eine Teilfläche als Wohnbaugebiet mit ausgewiesen werden.
Herr Rück wird einen für die
Wohnbebauung sinnvollen Flächenbereich in die Planung miteinarbeiten. Diese
neue Planung wird er dann im Ausschuss erneut vorstellen.
Abstimmungsergebnis:
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SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
2 |
2 |
2 |
1 |
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7 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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