Beschluss: ungeändert beschlossen

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache-Nr. 661/2014.

 

Beschluss:

 

(1)   Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2(1) BauGB den o.g. Bebauungsplan auf einer Fläche von rd. 4.187 qm im Bereich südlich „Alter Schmelzweg/ Marburger Straße/ Stuckgasse“ zu ändern sowie im Wege der 1. Änderung auf der verbleibenden Fläche vollständig und ersatzlos aufzuheben.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes soll die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses geschaffen werden.

Aufgrund der nicht hinreichend vorhandenen Nachfrage nach Baugrundstücken ist eine Erschließung und Baureifmachung der überplanten Flächen nicht möglich; der Bebauungsplan ist daher zur Schaffung einer Rechtsklarheit im sonstigen Teilbereich aufzuheben.

 

(2)   Das Plangebiet liegt am südwestlichen Rand von Gonterskirchen südlich der Marger Straße.

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst (mit einer Fläche von rd. 4.187 m2) die Flurstücke 550/2 und 174/1 (jeweils teilweise) in der Flur 1 der Gemarkung Gonterskirchen.

Im Bereich der Flurstücke 174/1 (östl. Teil), 40/1, 188/1, 551, 550/2 (südl. Teil), 189, 190, 193/1 sowie die Flurstücke 29, 76, 165/1, 539/1 und 680 (jeweils teilweise) wird der Bebauungsplan (mit einer Fläche von rd. 23.249 m2) aufgehoben.

 

(3)   Gemäß den Bestimmungen des § 1(8) und § 2(4) BauGB ist für die Änderung und Aufhebung des Bebauungsplanes eine Umweltprüfung durchzuführen.

 

(4)   Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung des Bauleitplanverfahrens gemäß den Bestimmungen der §§ 3 und 4 BauGB.

 

(5)   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

8

5

11

5

1

2

32

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

Der Antrag ist angenommen.