Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Stv.-Drucksache Nr. 661/2014.
Beschluss:
Der
Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss
empfehlen der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss:
(1)
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2(1) BauGB den o.g. Bebauungsplan
auf einer Fläche von rd. 4.187 qm im Bereich südlich „Alter Schmelzweg/
Marburger Straße/ Stuckgasse“ zu ändern sowie im Wege der 1. Änderung auf der
verbleibenden Fläche vollständig und ersatzlos aufzuheben.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes soll die
bauplanungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses
geschaffen werden.
Aufgrund der nicht hinreichend vorhandenen Nachfrage
nach Baugrundstücken ist eine Erschließung und Baureifmachung der überplanten
Flächen nicht möglich; der Bebauungsplan ist daher zur Schaffung einer
Rechtsklarheit im sonstigen Teilbereich aufzuheben.
(2)
Das Plangebiet
liegt am südwestlichen Rand von Gonterskirchen südlich der Marger Straße.
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich der 1.
Änderung umfasst (mit einer Fläche von rd. 4.187 m2) die Flurstücke
550/2 und 174/1 (jeweils teilweise) in der Flur 1 der Gemarkung Gonterskirchen.
Im Bereich der Flurstücke 174/1 (östl. Teil), 40/1,
188/1, 551, 550/2 (südl. Teil), 189, 190, 193/1 sowie die Flurstücke 29, 76,
165/1, 539/1 und 680 (jeweils teilweise) wird der Bebauungsplan (mit einer
Fläche von rd. 23.249 m2) aufgehoben.
(3)
Gemäß den
Bestimmungen des § 1(8) und § 2(4) BauGB ist für die Änderung und Aufhebung des
Bebauungsplanes eine Umweltprüfung durchzuführen.
(4)
Stadtverordnetenversammlung
beschließt die Durchführung des Bauleitplanverfahrens gemäß den Bestimmungen
der §§ 3 und 4 BauGB.
(5)
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis des HFA:
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
|
Ja-Stimmen |
2 |
1 |
3 |
1 |
1 |
8 |
|
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
1 |
1 |
Abstimmungsergebnis des UBPVA:
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
|
Ja-Stimmen |
2 |
1 |
2 |
1 |
6 |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |