Antrag und Begründung ergeben sich aus der
Stv.-Drucksache N. 612/2014.
Herr Klug erläutert die Problematik in Sachen
Grunddienstbarkeit. In diesem Fall bedeutet, dies, dass die ursprünglich
eingetragenen Dienstbarkeiten (Wegerechte) durch Zwangsversteigerungen
einzelner Miteigentumsanteile gelöscht wurden.
Herr Stv. Frank schlägt vor, im Rahmen eines
öffentlichen Verfahrens eine Regelung zu finden, die dauerhaft für die Stadt
das Wegerecht ermöglicht.
Die Eigentümergemeinschaft hat zwischenzeitlich den
Vorschlag unterbreitet, die Treppe zu sanieren. Die Kosten hierfür belaufen
sich auf rd. 30.000,-- €, wovon die Stadt 10.000,-- € übernehmen sollte. Auch
würde die Stadt den Unterhalt, Pflege und Winterdienst weiterhin übernehmen,
geregelt in einem schuldrechtlichen Nutzungsvertrag.
Die Beschlussvorlage wird zunächst bis zur
abschließenden rechtlichen Prüfung zurückgestellt.