Beschluss: zurückgestellt

 

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stv.-Drucksache N. 612/2014.

 

Herr Klug erläutert die Problematik in Sachen Grunddienstbarkeit. In diesem Fall bedeutet, dies, dass die ursprünglich eingetragenen Dienstbarkeiten (Wegerechte) durch Zwangsversteigerungen einzelner Miteigentumsanteile gelöscht wurden.

 

Herr Stv. Frank schlägt vor, im Rahmen eines öffentlichen Verfahrens eine Regelung zu finden, die dauerhaft für die Stadt das Wegerecht ermöglicht.

 

Die Eigentümergemeinschaft hat zwischenzeitlich den Vorschlag unterbreitet, die Treppe zu sanieren. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rd. 30.000,-- €, wovon die Stadt 10.000,-- € übernehmen sollte. Auch würde die Stadt den Unterhalt, Pflege und Winterdienst weiterhin übernehmen, geregelt in einem schuldrechtlichen Nutzungsvertrag.

 

Die Beschlussvorlage wird zunächst bis zur abschließenden rechtlichen Prüfung zurückgestellt.