Beschluss: zurückgenommen

Zu diesem Antrag der SPD-Fraktion teilt Herr Klug mit, dass der Ortsbeirat Laubach sich mit diesem Thema ebenfalls befasst und darum gebeten hat, prüfen zu lassen, ob Straßen im Innenstadtbereich (noch 50 km/h) nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen bzw. auf „Tempo 30 km/h“ zu reduzieren wären.

 

Durch die Ortspolizeibehörde der Stadt Laubach wurde eine verkehrsrechtliche Prüfung durchgeführt und es besteht ggf. die Möglichkeit, diese Straßen auf eine Geschwindigungsbegrenzung von 30 km/h  auszuweisen.

 

Herr Klug sagt eine erneute Klärung mit dem Ortsbereit Laubach zu.

 

Der Antrag wird von Herrn Waschke zurückgezogen, da die Zuständigkeit bei verkehrsrechtliche Angelegenheiten dem Bürgermeister als Ortspolizeibehörde obliegt.