Antrag und Begründung ergeben sich aus der
Stadtverordneten-Drucksache Nr. 602/2014.
Beschlussantrag:
(1)
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2(1) BauGB die Aufstellung eines
Bebauungsplanes für den Bereich „Auf dem Oberwasen“ im Süden des Stadtteil
Freienseen.
Mit dem Bebauungsplan soll, unter ausdrücklicher
Beachtung und Berücksichtigung des Überschwemmungsgebietes zum Seenbach und der
Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes, und auf der fachlichen Grundlage
einer FFH-Verträglichkeitsprüfung, eine planungsrechtliche Klarstellung
bezüglich der faktischen Situation sowie die Formulierung und verbindliche
Festlegung verträglicher Nutzungsoptionen vorgenommen werden.
(2)
Der vorläufige
räumliche Geltungsbereich liegt mit einer Gesamtgröße von rd. 0,8 ha im Süden
von Freienseen, im östlichen Anschluss an die bebauten Grundstücke an der
Tunnelstraße - zwischen dem Bachlauf des Seenbaches und dem Glashüttenweg
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich umfasst die
Flurstücke 276, 277 und 278 in der Flur 1 in der Gemarkung Freienseen; Lage und
vorläufige Abgrenzung des Plangebietes sind den nachstehenden Übersichtkarten
zu entnehmen.
(3)
Gemäß den
Bestimmungen des § 34 BNatSchG erfolgt die Durchführung einer
FFH-Verträglichkeitsprüfung; nach § 2(4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
(4)
Stadtverordnetenversammlung
beschließt die Durchführung des Bauleitplanverfahrens gemäß den Bestimmungen
der §§ 3 und 4 BauGB.
(5)
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
|
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
9 |
6 |
9 |
3 |
1 |
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28 |
Nein-Stimmen |
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1 |
1 |
Enthaltungen |
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1 |
1 |