Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 603/2014.


Beschluss:

 

(1)   Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2(1) BauGB die Aufstellung eines Änderungsplanes zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan für den Bereich „Auf dem Oberwasen“ im Süden des Stadtteil Freienseen.

Aufgrund der Lage im FFH-Gebiet „Laubacher Wald“ soll mit der Änderung des Flächennutzungsplanes, unter ausdrücklicher Beachtung und Berücksichtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes, eine Klarstellung der planungsrechtlichen und faktischen Situation im entsprechenden Teilbereich vorgenommen werden.

Die Darstellung einer Wohnbaufläche (geplant) wird durch die Darstellung „private Grünfläche“ ersetzt.

 

(2)   Der vorläufige räumliche Geltungsbereich liegt mit einer Gesamtgröße von rd. 0,5 ha im Süden von Freienseen, im östlichen Anschluss an die bebauten Grundstück an der Tunnelstraße - zwischen dem Bachlauf des Seenbaches und dem Glashüttenweg.

Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes sind der nachstehenden Übersichtkarte zu entnehmen.

 

(3)   Gemäß den Bestimmungen des § 34 BNatSchG erfolgt die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung; nach § 2(4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

 

(4)   Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung des Bauleitplanverfahrens gemäß den Bestimmungen der §§ 3 und 4 BauGB.

 

(5)   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

9

6

9

3

1

1

29

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

 

1

1