Antrag und Begründung ergeben sich aus der
Stadtverordneten-Drucksache Nr. 603/2014.
Beschluss:
(1)
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2(1) BauGB die Aufstellung eines
Änderungsplanes zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan für den Bereich „Auf
dem Oberwasen“ im Süden des Stadtteil Freienseen.
Aufgrund der Lage im FFH-Gebiet „Laubacher Wald“ soll
mit der Änderung des Flächennutzungsplanes, unter ausdrücklicher Beachtung und
Berücksichtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes, eine
Klarstellung der planungsrechtlichen und faktischen Situation im entsprechenden
Teilbereich vorgenommen werden.
Die Darstellung einer Wohnbaufläche (geplant) wird
durch die Darstellung „private Grünfläche“ ersetzt.
(2)
Der vorläufige
räumliche Geltungsbereich liegt mit einer Gesamtgröße von rd. 0,5 ha im Süden
von Freienseen, im östlichen Anschluss an die bebauten Grundstück an der
Tunnelstraße - zwischen dem Bachlauf des Seenbaches und dem Glashüttenweg.
Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes sind
der nachstehenden Übersichtkarte zu entnehmen.
(3)
Gemäß den
Bestimmungen des § 34 BNatSchG erfolgt die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung;
nach § 2(4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
(4)
Stadtverordnetenversammlung
beschließt die Durchführung des Bauleitplanverfahrens gemäß den Bestimmungen
der §§ 3 und 4 BauGB.
(5)
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
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SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
9 |
6 |
9 |
3 |
1 |
1 |
29 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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1 |
1 |