Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 601/2014.

 


Beschluss:

 

(1)  Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2(1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Dörrenbergweg“ in der Kernstadt Laubach.

Mit dem Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtliche Grundlage geschaffen werden für die ergänzende bzw. ersatzweise Errichtung von 3 – 4 Wohneinheiten in Einzelhaus-Bauweise und somit für eine sinnvolle, leicht verdichtete Nachnutzung der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche.

 

(2)  Der vorläufige räumliche Geltungsbereich liegt mit einer Gesamtgröße von rd. 0,77 ha zentral in der Kernstadt Laubach am Dörrenbergweg und umfasst die Flste. 159, 179 und 181 in der Flur 6 der Gemarkung Laubach (Anwesen Dörrenbergweg 12).

 

(3)  Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung im besiedelten Bereich; da zudem die sonstigen Anwendungsvoraussetzungen gegeben sind, wird der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt.

Nach § 13a(2)1 i.V.m. § 13(3)1 BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2(4) BauGB abgesehen.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Laubach wird, sofern und soweit erforderlich, im Wege der Berichtigung entsprechend angepasst.

 

(4)  Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 13 Abs. 2 und 3 BauGB.

 

(5)  Der Aufstellungsbeschluss ist fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

8

5

9

3

1

1

27

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

1

1

Enthaltungen

1

1

 

 

 

 

2