Sitzung: 03.07.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 620/2014.
Herr Bürgermeister Klug
teilt dem HFA mit, dass der Investor am heutigen Tag eine neue Variante,
entsprechend der MS-Beratungen vom 30.06.2014, vorgelegt hat. (Variante 1.3)
An der sich anschließenden
Diskussion beteiligen sich alle Mitglieder des HFA sowie Herr Bürgermeister
Klug.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss:
1.)
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt den Verkauf einer noch
unvermessenen Teilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Wetterfeld, Flur 6,
Flurstück 59/10 an die pbp WELKER GmbH, Tannenweg 20, 35440 Linden mit
folgender Größe:
1.1)
Für den Drive-Inn Bäcker Mack, sowie ein Casino (mit Bistro und Gaststätte) beträgt der Kaufpreis 25,- €/m²,
insgesamt also 72.375,- € bei einer Grundstücksfläche von 2.895 m².
1.2) Darüber hinaus soll die folgende
Fläche für die Fa. Landfuxx für ein Jahr reserviert werden:
Nördlich angrenzende Fläche zwischen
Casino (siehe 1.1) und der Landesstraße L 3481 mit einer Grundstücksfläche von
2.240,0 m². Der Kaufpreis ist noch zu beschließen und liegt zwischen 12,50 € und 15,00 €.
2.)
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt den Verkauf einer noch
unvermessenen Teilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Wetterfeld, Flur 6,
Flurstück 59/10 an Herrn Björn Hofmann, August-Krieger-Straße 12, 35321
Laubach. Die Grundstücksfläche beträgt ca. 2.010 m². Der Kaufpreis beträgt 20,-
€/m², insgesamt also voraussichtlich 40.200,- €.
Die
Lage der Grundstücke ergibt sich aus den beiliegenden Karten (ohne Maßstab).
3.)
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt die Aufhebung des
Stadtverordnetenbeschlusses vom 31.08.2011 (Stadt-verordnetendrucksache Nr.
046/2011 vom 30.06.2011) – Grundstücksverkauf im Gewerbegebiet Laubach,
Gemarkung Wetterfeld, Flur 6, Flurstück 59/10 an die Firma Amend KG, Mühlweg 3,
35619 Braunfels (Siehe Anlage).
Die Käufer übernehmen darüber hinaus alle mit dem Kauf
verbundenen Kosten, insbesondere die Kosten der Vermessung, Notargebühren und
die Grunderwerbs-steuer.
Abstimmungsergebnis:
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SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
2 |
1 |
2 |
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5 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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1 |
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1 |