Antrag und Begründung ergeben sich aus der
Stv.-Drucksache Nr. 594/2014.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss:
- Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender
Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage
befindlichen Beschlussempfehlung (Seite 1 - 14) als Stellungnahmen der
Stadt Laubach.
- Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stellt gemäß § 6(6) i.V.m. §
2(1) BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „RuheForst –
Gaulskopf – Buchwald“ östlich der Kernstadt Laubach fest; die zugehörige Begründung
und der Umweltbericht werden gebilligt.
- Die festgestellte
Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 6 (1) BauGB der höheren
Verwaltungsbehörde, dem Regierungspräsidium Gießen, zur Genehmigung
vorzulegen. Auf die Bestimmungen des § 6(2) BauGB ist hinzuweisen.
- Die Erteilung der
Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Mit der
Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.
Abstimmungsergebnis:
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SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
2 |
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2 |
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4 |
Nein-Stimmen |
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1 |
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1 |
Enthaltungen |
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1 |
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1 |