Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Herrn Stadtverordneten Roeschen wird zu diesem Punkt Rederecht erteilt.

 

Seine Frage lautet: Wie weit reicht das Wasserschutzgebiet für die Brunnen 4 und 5?

Herr Rück vom Planungsbüro Seifert gibt hierzu eine entsprechende Stellungnahme ab.

 

Eine weitere Frage stellt Herr Jäger bezüglich der Zusammensetzung des Materials der Urnen. Herr Klug antwortet, dass diese Urnen aus verrottbarem Material (Maisstärke) bestehen.

 

Frau Diepolder möchte klarstellen, dass die CDU-Fraktion prinzipiell für eine Erweiterung des Ruheforstes an die vorhandene Fläche ist, jedoch die Ausweisung eines neuen Standortes nicht mittragen werden.

 

Im Anschluss kommt es zur Abstimmung über den Antrag.

 

 

Beschluss:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss und den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlung (Seite 1 - 14) als Stellungnahmen der Stadt Laubach.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stellt gemäß § 6(6) i.V.m. § 2(1) BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „RuheForst – Gaulskopf – Buchwald“ östlich der Kernstadt Laubach fest; die zugehörige Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.
  3. Die festgestellte Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 6 (1) BauGB der höheren Verwaltungsbehörde, dem Regierungspräsidium Gießen, zur Genehmigung vorzulegen. Auf die Bestimmungen des § 6(2) BauGB ist hinzuweisen.
  4. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

2

 

1

1

 

 

4

Nein-Stimmen

 

2

 

 

 

 

2

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

0