Sitzung: 02.07.2014 Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 596/2014
Herrn Stadtverordneten Roeschen wird zu diesem Punkt
Rederecht erteilt.
Seine Frage lautet: Wie weit reicht das
Wasserschutzgebiet für die Brunnen 4 und 5?
Herr Rück vom Planungsbüro Seifert gibt hierzu eine
entsprechende Stellungnahme ab.
Eine weitere Frage stellt Herr Jäger bezüglich der
Zusammensetzung des Materials der Urnen. Herr Klug antwortet, dass diese Urnen
aus verrottbarem Material (Maisstärke) bestehen.
Frau Diepolder möchte klarstellen, dass die
CDU-Fraktion prinzipiell für eine Erweiterung des Ruheforstes an die vorhandene
Fläche ist, jedoch die Ausweisung eines neuen Standortes nicht mittragen
werden.
Im Anschluss kommt es zur
Abstimmung über den Antrag.
Beschluss:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss und den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den
Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender
Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage
befindlichen Beschlussempfehlung (Seite 1 - 14) als Stellungnahmen der
Stadt Laubach.
- Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stellt gemäß § 6(6) i.V.m. §
2(1) BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „RuheForst –
Gaulskopf – Buchwald“ östlich der Kernstadt Laubach fest; die zugehörige Begründung
und der Umweltbericht werden gebilligt.
- Die festgestellte
Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 6 (1) BauGB der höheren
Verwaltungsbehörde, dem Regierungspräsidium Gießen, zur Genehmigung
vorzulegen. Auf die Bestimmungen des § 6(2) BauGB ist hinzuweisen.
- Die Erteilung der
Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Mit der
Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.
Abstimmungsergebnis:
|
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
2 |
|
1 |
1 |
|
|
4 |
Nein-Stimmen |
|
2 |
|
|
|
|
2 |
Enthaltungen |
|
|
|
|
|
|
0 |