Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

(1)   Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2(1) BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Auf dem Oberwasen“ im Süden des Stadtteil Freienseen.

Mit dem Bebauungsplan soll, unter ausdrücklicher Beachtung und Berücksichtigung des Überschwemmungsgebietes zum Seenbach und der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebietes, und auf der fachlichen Grundlage einer FFH-Verträglichkeitsprüfung, eine planungsrechtliche Klarstellung bezüglich der faktischen Situation sowie die Formulierung und verbindliche Festlegung verträglicher Nutzungsoptionen vorgenommen werden.

 

(2)   Der vorläufige räumliche Geltungsbereich liegt mit einer Gesamtgröße von rd. 0,8 ha im Süden von Freienseen, im östlichen Anschluss an die bebauten Grundstücke an der Tunnelstraße - zwischen dem Bachlauf des Seenbaches und dem Glashüttenweg

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 276, 277 und 278 in der Flur 1 in der Gemarkung Freienseen; Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes sind den nachstehenden Übersichtkarten zu entnehmen.

 

(3)   Gemäß den Bestimmungen des § 34 BNatSchG erfolgt die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung; nach § 2(4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

 

(4)   Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung des Bauleitplanverfahrens gemäß den Bestimmungen der §§ 3 und 4 BauGB.

 

(5)   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

2

2

1

1

 

 

6

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

0

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

0