Sitzung: 02.07.2014 Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 601/2014
Beschluss:
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss
den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
(1)
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2(1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Am Dörrenbergweg“ in der Kernstadt Laubach.
Mit dem Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtliche
Grundlage geschaffen werden für die ergänzende bzw. ersatzweise Errichtung von
3 – 4 Wohneinheiten in Einzelhaus-Bauweise und somit für eine sinnvolle, leicht
verdichtete Nachnutzung der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche.
(2)
Der vorläufige
räumliche Geltungsbereich liegt mit einer Gesamtgröße von rd. 0,77 ha zentral
in der Kernstadt Laubach am Dörrenbergweg und umfasst die Flste. 159, 179 und
181 in der Flur 6 der Gemarkung Laubach (Anwesen Dörrenbergweg 12).
(3)
Der Bebauungsplan
dient der Nachverdichtung im besiedelten Bereich; da zudem die sonstigen
Anwendungsvoraussetzungen gegeben sind, wird der Bebauungsplan als Bebauungsplan
der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt.
Nach §
13a(2)1 i.V.m. § 13(3)1 BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2(4) BauGB abgesehen.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Laubach wird, sofern
und soweit erforderlich, im Wege der Berichtigung entsprechend angepasst.
(4)
Die Durchführung
des Bauleitplanverfahrens erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 13 Abs. 2 und 3
BauGB.
(5)
Der
Aufstellungsbeschluss ist fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
|
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
2 |
2 |
1 |
1 |
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6 |
Nein-Stimmen |
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0 |
Enthaltungen |
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0 |