Sitzung: 25.03.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Nach einer rechtlichen Prüfung durch ein externes
Anwaltsbüro liegen nunmehr die Empfehlungen für die Vertragsgestaltung mit
hessenENERGIE und iTerra Wind GmbH & Co.KG den Stadtverordneten vor.
Zuerst wird die Vertragsgestaltung mit hessenENERGIE
beraten und beschlossen und hierzu über nachfolgende Änderungen abgestimmt:
1. § 1
(3) wird wie folgt ergänzt:
Die genaue Festlegung der einzelnen Standorte
der WEA erfolgen im Einvernehmen mit der Stadt Laubach.
Abstimmung:
8 Ja-Stimmen - einstimmig
2. § 1
(9) wird wie folgt ergänzt:
Bei Abweichungen der Regelungen zwischen
dem städtebaulichen Vertrag und dem Nutzungsvertrag wird den Regelungen des
Nutzungsvertrages Vorrang eingeräumt.
Abstimmung:
8 Ja-Stimmen - einstimmig
3. § 7 a
Die in § 7 a Ziff. 1 genannten
Fristen werden durch die Fristen in dem Vertrag mit iTerra gem. § 8 Ziff. 1 + 2
angepasst bzw. verkürzt.
Abstimmung:
8 Ja-Stimmen - einstimmig
Beschluss:
Nach den Änderungen erfolgt durch den Haupt- und
Finanzausschuss zu dem Gesamtnutzungsvertrag hessenENERGIE folgende
Beschlussempfehlung.
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem
Nutzungsvertrag für den Bau, Betrieb und Unterhaltung von Windenergieanlagen
mit hessenENERGIE unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen zu:
Abstimmungsergebnis:
|
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
2 |
|
2 |
1 |
|
1 |
7 |
Nein-Stimmen |
|
1 |
|
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1 |
Enthaltungen |
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Im Anschluss daran,
wird der Nutzungsvertrag mit iTerra Wind GmbH & Co.KG beraten:
1. § 6 Nutzungsentschädigung wird wie
folgt ergänzt:
Bei einem Repowering der Anlagen verbunden
mit einer Leistungssteigerung bei der Energieerzeugung sind neue Verhandlungen
über die Höhe der Nutzungsentschädigung zwischen den Vertragsparteien zu
führen.
Abstimmung:
8 Ja-Stimmen - einstimmig
2. § 3 wird wie folgt ergänzt:
In § 3 soll die max. Leistung je WEA auf 3 mw pa. und
einer Narbenhöhe von max. 210 m festgeschrieben werden.
Abstimmung:
8 Ja-Stimmen - einstimmig
3. § 6
Die Nutzungsentschädigung in § 6 soll in
gleicher Höhe festgelegt werden wie im Vertrag hessenENERGIE gem. § 6.
Abstimmung:
3 Ja-Stimmen (CDU, Bündnis 90/GRÜNE,
BfL)
5 Nein-Stimmen (FW, SPD)
Der Antrag ist somit abgelehnt.
4. Die Veränderung der Anzahl, Höhe und
Abstand der Windenergieanlagen können nur mit Genehmigung des Haupt- und Finanzausschusses
verändert werden.
Abstimmung:
8 Ja-Stimmen - einstimmig
Ergänzung:
5. Es soll eine eindeutige Regelung über
die Laufzeit (20 Jahre) im Vertrag aufgenommen werden.
Abstimmung:
8 Ja-Stimmen - einstimmig
Beschluss:
Nach den Änderungen erfolgt durch den Haupt- und
Finanzausschuss zu dem Gesamtnutzungsvertrag iTerra Wind GmbH & Co.KG
folgende Beschlussempfehlung.
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem
Nutzungsvertrag für den Bau, Betrieb und Unterhaltung von Windenergieanlagen
mit iTerra Wind GmbH & Co.KG unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen
Änderungen zu:
Abstimmungsergebnis:
|
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
2 |
|
2 |
|
|
1 |
5 |
Nein-Stimmen |
|
1 |
|
1 |
|
|
2 |
Enthaltungen |
|
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1 |
1 |
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