Beschluss: geändert beschlossen

Nach einer rechtlichen Prüfung durch ein externes Anwaltsbüro liegen nunmehr die Empfehlungen für die Vertragsgestaltung mit hessenENERGIE und iTerra Wind GmbH & Co.KG  den Stadtverordneten vor.

 

Zuerst wird die Vertragsgestaltung mit hessenENERGIE beraten und beschlossen und hierzu über nachfolgende Änderungen abgestimmt:

 

 

 

1.         § 1 (3) wird wie folgt ergänzt:

Die genaue Festlegung der einzelnen Standorte der WEA erfolgen im Einvernehmen mit der Stadt Laubach.

 

 

            Abstimmung:

 

            8 Ja-Stimmen  - einstimmig

 

 

2.         § 1 (9) wird wie folgt ergänzt:

Bei Abweichungen der Regelungen zwischen dem städtebaulichen Vertrag und dem Nutzungsvertrag wird den Regelungen des Nutzungsvertrages Vorrang eingeräumt.

 


Abstimmung:

 

            8 Ja-Stimmen  - einstimmig

 

 

3.         § 7 a

           

            Die in § 7 a Ziff. 1 genannten Fristen werden durch die Fristen in dem Vertrag mit iTerra gem. § 8 Ziff. 1 + 2 angepasst bzw. verkürzt.

 

Abstimmung:

 

            8 Ja-Stimmen  - einstimmig

 

 

Beschluss:

 

Nach den Änderungen erfolgt durch den Haupt- und Finanzausschuss zu dem Gesamtnutzungsvertrag hessenENERGIE folgende Beschlussempfehlung.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Nutzungsvertrag für den Bau, Betrieb und Unterhaltung von Windenergieanlagen mit hessenENERGIE unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen zu:

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

2

 

2

1

 

1

7

Nein-Stimmen

 

1

 

 

 

 

1

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Anschluss daran, wird der Nutzungsvertrag mit iTerra Wind GmbH & Co.KG beraten:

 

1.         § 6 Nutzungsentschädigung wird wie folgt ergänzt:

 

Bei einem Repowering der Anlagen verbunden mit einer Leistungssteigerung bei der Energieerzeugung sind neue Verhandlungen über die Höhe der Nutzungsentschädigung zwischen den Vertragsparteien zu führen.

 

Abstimmung:

 

            8 Ja-Stimmen  - einstimmig

 

2.         § 3 wird wie folgt ergänzt:

 

In § 3 soll die max. Leistung je WEA auf 3 mw pa. und einer Narbenhöhe von max. 210 m festgeschrieben werden.

 

Abstimmung:

 

            8 Ja-Stimmen  - einstimmig

 

 

3.         § 6

 

Die Nutzungsentschädigung in § 6 soll in gleicher Höhe festgelegt werden wie im Vertrag hessenENERGIE gem. § 6.

 

 

Abstimmung:

 

            3 Ja-Stimmen (CDU, Bündnis 90/GRÜNE, BfL)

            5 Nein-Stimmen (FW, SPD)

 

            Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

 

 

4.         Die Veränderung der Anzahl, Höhe und Abstand der Windenergieanlagen können nur mit Genehmigung des Haupt- und Finanzausschusses verändert werden.

 

Abstimmung:

 

            8 Ja-Stimmen  - einstimmig

 

 

            Ergänzung:

 

5.         Es soll eine eindeutige Regelung über die Laufzeit (20 Jahre) im Vertrag aufgenommen werden.

 

Abstimmung:

 

            8 Ja-Stimmen  - einstimmig

 

 

 

Beschluss:

 

Nach den Änderungen erfolgt durch den Haupt- und Finanzausschuss zu dem Gesamtnutzungsvertrag iTerra Wind GmbH & Co.KG folgende Beschlussempfehlung.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Nutzungsvertrag für den Bau, Betrieb und Unterhaltung von Windenergieanlagen mit iTerra Wind GmbH & Co.KG unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen zu:

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

2

 

2

 

 

1

5

Nein-Stimmen

 

1

 

1

 

 

2

Enthaltungen

 

 

 

 

 

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