Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache-Nr. 492/2013.
Herr Stadtverordneter
Neuhäuser stellt den Änderungsantrag Art. 2 § 6 (4) dahingehend zu ändern, dass
für die Bestattung von Sternenkindern keine Gebühr erhoben wird.
Einwände gegen diese
Veränderung werden nicht erhoben.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die vorgelegte 2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung der Friedhofsordnung der Stadt Laubach in der z.Zt. gültigen Fassung zum 01.01.2014 mit der kostenfreien Bestattung von Sternenkindern.
Abstimmungsergebnis:
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SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
8 |
7 |
11 |
5 |
1 |
2 |
34 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Der
Antrag ist angenommen.