Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache-Nr. 485/2013.

An der Diskussion beteiligen sich die Herren Stadtverordneten Ruppel, Köhler, Dr. Häbel, Kröll, Lang, Roeschen, Dr. Rinker, Frank, Semmler, Mohr, Gontrum, Lakos sowie die Damen Stadtverordneten Dr. Schmahl, Schäfer-Klaus und Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn.

Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn fasst die gestellten Anträge zusammen:

1.   Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion mit dem Kernziel die Nachabschaltung rückgängig zu machen und in den vorherigen Stand zurück zu versetzen. In den Haushaltsberatungen soll darüber entschieden werden wo der Aufwand von 8.300,00 € eingespart werden kann. Die Investitionskosten für die Nachtabschaltung und die Rücknahme werden im Nachtrag 2013 zur Verfügung gestellt. Sollten Einnahmen aus Spenden übergeben werden, sind diese zweckgebunden für die Investitionskosten zu verwenden.

2.   Initiativantrag der FW, BfL und FDP mit dem Kernziel die Nachtabschaltung rückgängig zu machen. Es ist zu prüfen ob die Möglichkeit besteht die Straßenbeleuchtung für die komplette Beleuchtungszeit auf Halblicht-Betrieb  zu schalten oder ab 22 Uhr in dem Umfang bis morgens herunter zu dimmen, dass die Einsparung an CO2 und Finanzen der bisherigen Nachtabschaltung entspricht.

3.   Die SPD stellt den Prüfantrag gemäß dem Initiativantrag der FW, BfL und FDP.

4.   Antrag der Bündnis 90/Die Grünen mit dem Kernziel einen runden Tisch unter der Beteiligung von Politik, Bürgern und Experten einzuberufen.

Abstimmungsergebnis Antrag CDU:

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

7

7

Nein-Stimmen

8

8

4

1

1

22

Enthaltungen

1

1

2

Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmungsergebnis Antrag FW, BfL, FDP:

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

1

7

8

1

2

Nein-Stimmen

3

4

Enthaltungen

5

Der Antrag ist angenommen.

Durch diese Zustimmung muss über die nachfolgenden Anträge nicht mehr abgestimmt werden.

Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn unterbricht die Sitzung anschließend für 5 Minuten.