Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache-Nr. 478/2013.
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
(1) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach
Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen gem. § 1(7) BauGB die in der Anlage
(S. 1 – 16) befindlichen Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt
Laubach. Der Bebauungsplan bleibt infolge dessen materiell unverändert.
(2) Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt mit einer Größe von
nur rd. 1.136 m2 am westlichen Rand der Siedlungslage von Wetterfeld
und umfasst jeweils eine Teilfläche der Flurstücke 28 und 29 in der Flur 3 der
Gemarkung Wetterfeld.
(3)
Der Bebauungsplan
wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Eine
Umweltprüfung nach § 2(4) BauGB erfolgte nicht.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Laubach wird im
entsprechenden Bereich nach § 13a(2) Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung
angepasst.
(4) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Im Wiesgarten“ im
Stadtteil Wetterfeld einschließlich der Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB
i.V.m. § 81 HBO als Satzung und die Begründung dazu.
(5) Die Beschlussfassung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan
in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
|
Ja-Stimmen |
9 |
7 |
8 |
2 |
1 |
1 |
28 |
Nein-Stimmen |
2 |
1 |
3 |
||||
Enthaltungen |
Der
Antrag ist angenommen.