Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

(1)  Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen gem. § 1(7) BauGB die in der Anlage (S. 1 – 16) befindlichen Beschlussempfehlungen als Stellungnahmen der Stadt Laubach. Der Bebauungsplan bleibt infolge dessen materiell unverändert.

(2)  Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt mit einer Größe von nur rd. 1.136 m2 am westlichen Rand der Siedlungslage von Wetterfeld und umfasst jeweils eine Teilfläche der Flurstücke 28 und 29 in der Flur 3 der Gemarkung Wetterfeld

(3)  Der Bebauungsplan wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung nach § 2(4) BauGB erfolgte nicht.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Laubach wird im entsprechenden Bereich nach
 § 13a(2) Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

(4)  Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Im Wiesgarten“ im Stadtteil Wetterfeld einschließlich der Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 81 HBO als Satzung und die Begründung dazu

(5)  Die Beschlussfassung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

2

1

1

1

5

Nein-Stimmen

Enthaltungen