Beschluss: geändert beschlossen

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 417/2013 sowie dem unter TOP 11 gefassten Änderungsbeschluss.

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Gaulskopf, Teilfläche Flur 18, Flurstück 2, östlich der Kernstadt Laubach/nordöstlich des Landhotels „Waldhaus“. Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan  werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Begräbniswaldes (RuheForst) im vorhandenen Waldbestand geschaffen. Der vorläufige Geltungsbereich ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.   
  2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
  3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
  4. Der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung sind fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

9

 

8

5

1

 

23

Nein-Stimmen

 

3

 

 

 

2

5

Enthaltungen

 

5

2

 

 

 

7

Der Antrag ist angenommen.