Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 417/2013 sowie dem unter
TOP 11 gefassten Änderungsbeschluss.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung
eines Bebauungsplanes für den Bereich „Gaulskopf, Teilfläche Flur 18,
Flurstück 2, östlich der Kernstadt Laubach/nordöstlich des Landhotels „Waldhaus“.
Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Anlage eines Begräbniswaldes (RuheForst) im
vorhandenen Waldbestand geschaffen. Der vorläufige Geltungsbereich ist der
beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.
- Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
durch öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung der Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB.
- Der Aufstellungsbeschluss
sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung sind fristgerecht ortsüblich
bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
|
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
9 |
|
8 |
5 |
1 |
|
23 |
Nein-Stimmen |
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3 |
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|
|
2 |
5 |
Enthaltungen |
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5 |
2 |
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7 |
Der
Antrag ist angenommen.