Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 416/2013 sowie dem unter
TOP 11 gefassten Änderungsbeschluss.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung
eines Änderungsplanes zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan für den
Bereich „Gaulskopf, Teilfläche Flur 18, Flurstück 2, östlich der Kernstadt
Laubach/nordöstlich des Landhotels „Waldhaus“. Mit der Flächennutzungsplanänderung
werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines
Begräbniswaldes (RuheForst) im vorhandenen Waldbestand geschaffen. Der
vorläufige Geltungsbereich ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.
- Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
durch öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung der Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB.
- Der Aufstellungsbeschluss
sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung sind fristgerecht ortsüblich
bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
|
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
9 |
|
8 |
5 |
1 |
|
23 |
Nein-Stimmen |
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3 |
|
|
|
2 |
5 |
Enthaltungen |
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5 |
2 |
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7 |
Der
Antrag ist angenommen.