Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn macht die Mitteilung, dass in der vergangenen Woche die Arbeitsgemeinschaft der Parlamentsvorsteher  im Landkreis Gießen die Erklärung gegen neonazistische Aktivitäten im Lumdatal aufgegriffen und für alle Parlamente eine eigene Erklärung verfasst und veröffentlicht wurde.

 

Herr Bürgermeister Klug macht nachfolgende Mitteilungen:

  1. In den Sitzungsmappen liegt ein Vermerk, welche Dinge aus einsatztechnischer Sicht für die Gewährleistung des Brandschutzes angeschafft worden sind.
  2. Die Errichtung von Windkraftanlagen wirken sich nicht negativ auf das Prädikat Luftkurort aus, wenn die vorhandenen Abstände zur Wohnbebauung und die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Pachteinnahmen wurden in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen und betragen pro Windkraftanlage derzeit bis zu 30 T€. Mit Gewerbesteuerzahlungen ist erst nach ca. 6 Jahren zu rechnen, dies ist abhängig von der betriebswirtschaftlichen Entwicklung. Wenn der Firmensitz nicht in Laubach ist erhält die Stadt Laubach 70 % der Gewerbesteuer für jede Windkraftanlage. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach der Wirtschaftlichkeit und der Windhöffigkeit. Erst wenn das Verfahren abgeschlossen ist, kann eine Proberechnung durch die Betreiber angestoßen werden. In die mittelfristige Finanzplanung wurden daher keine Gewerbesteuereinnahmen aufgenommen.
  3. Dieses Jahr wird es eine Gewinnausschüttung der Sparkasse an die Stadt in Höhe von 128.000,00 € geben.