Sitzung: 03.07.2013 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Kenntnis genommen
Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn macht die
Mitteilung, dass in der vergangenen Woche die Arbeitsgemeinschaft der
Parlamentsvorsteher im Landkreis Gießen
die Erklärung gegen neonazistische Aktivitäten im Lumdatal aufgegriffen und für
alle Parlamente eine eigene Erklärung verfasst und veröffentlicht wurde.
Herr Bürgermeister Klug macht nachfolgende
Mitteilungen:
- In den Sitzungsmappen liegt
ein Vermerk, welche Dinge aus einsatztechnischer Sicht für die
Gewährleistung des Brandschutzes angeschafft worden sind.
- Die Errichtung von
Windkraftanlagen wirken sich nicht negativ auf das Prädikat Luftkurort
aus, wenn die vorhandenen Abstände zur Wohnbebauung und die immissionsschutzrechtlichen
Vorgaben eingehalten werden. Die Pachteinnahmen wurden in die
mittelfristige Finanzplanung aufgenommen und betragen pro Windkraftanlage
derzeit bis zu 30 T€. Mit Gewerbesteuerzahlungen ist erst nach ca. 6
Jahren zu rechnen, dies ist abhängig von der betriebswirtschaftlichen
Entwicklung. Wenn der Firmensitz nicht in Laubach ist erhält die Stadt
Laubach 70 % der Gewerbesteuer für jede Windkraftanlage. Die Höhe der
Gewerbesteuer richtet sich nach der Wirtschaftlichkeit und der
Windhöffigkeit. Erst wenn das Verfahren abgeschlossen ist, kann eine
Proberechnung durch die Betreiber angestoßen werden. In die mittelfristige
Finanzplanung wurden daher keine Gewerbesteuereinnahmen aufgenommen.
- Dieses Jahr wird es eine
Gewinnausschüttung der Sparkasse an die Stadt in Höhe von 128.000,00 € geben.