Herr Stv. Ruppel bittet um Mitteilung der Standorte für die Windkraftanlagen. Den Stadtverordneten der Stadt Grünberg liegen bereits Planunterlagen der Fa. ITERA bereits vor.

Herr Bgm. Klug teilt hierzu mit, dass noch keine endgültige Standortbestimmung erfolgt ist, dies kann sich noch jederzeit kurzfristig ändern.

Aus diesem Grunde wurden die Standorte noch nicht weitergegeben.

 

Herr Stv. Häbel und Herr Lang fragen nach dem Stand der Überwachung des Baubeginnes „Baugrundstück Luckert“ im Stadtteil Wetterfeld. Die Fristverlängerung läuft am 30.06.2013 ab. Herr Bgm. Klug teilt hierzu mit, dass der Bauherr im Bereich des Kellergeschosses seine Bautätigkeiten fortgesetzt hat.

 

Herr Stv. Häbel fragt auch danach, ob eine Baugenehmigung für das „Baugrundstück Luckert“ in Wetterfeld vorliegt. Herr Klug bejaht dies.

 

Herr Stv. Frank fragt an, ob seitens des Magistrates ein Antrag auf Einleitung von Niederschlagswasser (Dachflächen) in die Wetter, im Bereich der Lessingstraße, abgelehnt wurde.

Von Herrn Bgm. Klug wird dies bestätigt, worauf Herr Frank darauf hinweist,  dass der Magistrat gem. HWG (Hessisches Wassergesetz) hier nicht zuständig sei. Eine Ablehnung vom Magistrat verstoße somit gegen geltendes Recht.

 

Herr Bgm. Klug sagt eine  rechtliche Prüfung zu.

 

Ergebnis: Ein Vertreter der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Gießen teilt am 20.06.2013 hierzu mit, dass der Magistrat richtiger Weise diesen Antrag zu prüfen habe. Grundsätzlich obliegt der Gemeinde die Abwasserbeseitigung, zu der auch das Niederschlagswasser von Dächern zählt. Nähere Ausführungen finden sich im Hess. Wassergesetz bzw. Wasserhaushaltsgesetz.