Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stv.-Drucksache Nr. 383/2013.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss  beschließt:

 

  1. Die Stadt Laubach erwirbt im Rahmen eines noch durchzuführenden Umlegungsverfahrens vom Landkreis Gießen das kreiseigene Grundstück Gemarkung Laubach, Flur 13 Flurstück 77/2 mit einer Größe von 50 Quadratmetern. Der Kaufpreis (bzw. Wertausgleich aus Zuteilungsfläche) beträgt 500,- €.
  2. Die Stadt Laubach bestellt ebenfalls im Rahmen des Umlegungsverfahrens zugunsten der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) ein Erbbaurecht auf den Flurstücken 77/2 und 77/3. Das Erbbaurecht soll sich hierbei auf den mit dem DLRG-Haus bebauten Teil beziehen. Das Erbbaurecht wird auf 99 Jahre begründet. Als Erbbauzins ist ein einmaliger Betrag in Höhe von 500,- € mit der Begründung des Rechtes fällig.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

2

2

3

1

 

1

9

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen