Antrag und Begründung ergeben sich aus der
Stv.-Drucksache Nr. 383/2013.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
- Die Stadt Laubach erwirbt
im Rahmen eines noch durchzuführenden Umlegungsverfahrens vom Landkreis
Gießen das kreiseigene Grundstück Gemarkung Laubach, Flur 13 Flurstück
77/2 mit einer Größe von 50 Quadratmetern. Der Kaufpreis (bzw.
Wertausgleich aus Zuteilungsfläche) beträgt 500,- €.
- Die Stadt Laubach bestellt
ebenfalls im Rahmen des Umlegungsverfahrens zugunsten der Deutschen
Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) ein Erbbaurecht auf den Flurstücken 77/2
und 77/3. Das Erbbaurecht soll sich hierbei auf den mit dem DLRG-Haus bebauten
Teil beziehen. Das Erbbaurecht wird auf 99 Jahre begründet. Als Erbbauzins
ist ein einmaliger Betrag in Höhe von 500,- € mit der Begründung des
Rechtes fällig.
Abstimmungsergebnis:
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SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
2 |
2 |
3 |
1 |
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1 |
9 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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